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FAZIT

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WAS WAR WICHTIG

Wahlrecht der U1 rechtzeitig nutzen!

Nur zum Jahresbeginn, konkret bis zum 27. Januar 2023, kann die Höhe des Erstattungssatzes zur Umlage U 1 optimiert werden.

Im Rahmen des Umlageverfahrens U1 wird Arbeitgebern das bei Arbeitsunfähigkeit weiter gezahlte Entgelt zu einem bestimmten Prozentsatz erstattet. Der Erstattungssatz kann jeweils zu Beginn des Jahres gewechselt werden. Je nachdem, welchen Umlagesatz man wählt, werden zwischen 40 % und 80 % der Entgeltfortzahlung erstattet.

Wenn die Mitarbeiter bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert sind, lohnt es sich bei Mitarbeitern mit geringem Krankenstand, ermäßigte Umlagesätze zu vereinbaren und für die Mitarbeiter, die häufiger erkranken, erhöhte Umlagesätze zu wählen.

Die Umlagesätze kann man allerdings nur einmal pro Krankenkasse festlegen!

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