IKK Bonus
Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?
- Geldbonus
- Zuschüsse für Gesundheitsmaßnahmen (Zuschuss beträgt das Zweifache der berechneten Bonuszahlung. Bei Kosten unterhalb dieses Zuschusses werden maximal die tatsächlichen Aufwendungen erstattet.)
Welche Gesundheitsmaßnahmen sind bonusfähig?
- Regelmäßig qualitätsgesicherte Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 5 SGB V
- Aktive Mitgliedschaft oder mind. 20 Trainingseinheiten in einem qualitäts-
gesicherten Fitness- oder Sportstudio - Deutsches Sportabzeichen
- Leistungsabzeichen eines deutschen Sportverbandes
- Ein Body-Mass-Index innerhalb der von der WHO empfohlenen Grenzen
Hinweis: Alle hier genannten Gesundheitsmaßnahmen werden nur einmal im Kalenderjahr anerkannt und mit einem Geldbonus von 25€ vergütet. Wobei die letzten drei Maßnahmen nur in Verbindung mit einer der beiden ersten gelisteten Maßnahmen anerkannt wird.
Welche Gesundheitsmaßnahmen werden bezuschusst?
- Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus
(ausgenommen sind Smartphones, Laptops, Computer, Tablets)
Weitere Zuschüsse: Anteilige Erstattung einer eingereichten Rechnung, z.B. für Erste-Hilfe-Kurse, Geräte zur Erfassung des eigenen Gesundheitsstatus, Baby- und Kinderschwimmen etc. (eine Rechnung pro Jahr)
Welche Möglichkeiten werden angeboten, die Bonus-Nachweise einzureichen?
- Personalisierten Bonusantrag über IKK Onlinefiliale ausdrucken und online anfordern
- Digital in IKK classic-App
- Teilnahmezeitraum beträgt ein Kalenderjahr
- Antrag bis spätestens zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach dem Ende des Teilnahmezeitraums
Mehr Informationen
Genaue Angaben und Hintergründe zu dem Bonusprogramm finden Sie in der Satzung.