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Bonusprogramme der Krankenkassen

Einige Krankenkassen bieten sogenannte „Bonusprogramme“ an. Durch unterschiedliche Gesundheitsmaßnahmen – z.B. eine aktive Mitgliedschaft im Fitnessstudio – können die Trainierenden Bonuspunkte sammeln. In den meisten Fällen werden diese ab einer bestimmten Anzahl in bar ausgezahlt oder als Zuschuss für weitere Gesundheitsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.

Im Folgenden haben wir Ihnen alle wichtigen Inhalte der Bonusprogramme, die für Fitnessstudios relevant sind, zusammengefasst und uns hierbei auf die größten Krankenkassen konzentriert.

Steuerlicher Hinweis:

Krankenkassenboni für Fitnessstudiomitgliedschaft mindert nicht den Sonderausgabenabzug

Wenn Studios ihren Mitgliedern empfehlen, an Bonusprogrammen teilzunehmen, kommt diese Entscheidung Ihnen auch steuerlicherseits zugute: die Mitglieder müssen nicht befürchten, dass die Erstattungsleistungen der Krankenkassen zu einer geringeren Steuerbegünstigung führen.

Laut des Bundesfinanzhofes stellen die Boni eine Leistung der Krankenkasse dar, die die Sonderausgaben nicht beeinflussen und das Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung auch nicht steuerlich belasten darf.

Stand: 21.03.2023

Bonusprogramme und Bonustarife

Es gibt verschiedene Bonusprogramme und Bonustarife, die zum Beispiel eine aktive Mitgliedschaft im Fitnessstudio mit Auszahlungen belohnen. Die Programme und Tarife unterscheiden sich regional: 

 

Zusätzliche Gesundheitsleistungen: 

AOK-Versicherte können über bestimmte Gesundheitsangebote Erstattungen für Mehrleistungen erhalten. Zum Beispiel wird in manchen Gesundheitskassen die aktive Mitgliedschaft im Fitnessstudio bezuschusst. Die Angebote unterscheiden sich in unterschiedlichen Regionen im Inhalt und in ihrer Bezeichnung: 

 

AOK Bonus-App: 

In einigen Regionen können die Bonuspunkte über die AOK Bonus-App gesammelt werden.
In folgenden Regionen wird die App angeboten: 

 

Weitere Angebote im Bereich Fitness: 

AOK Bremen/ Bremerhaven:

AOK Herzgesundheit digital

Hierbei handelt es sich um ein 12-wöchiges, App-gesteuertes Trainingsprogramm, welches sich an AOK-Versicherte (20 bis 75 Jahre) mit Bluthochdruck richtet. Betreut durch Coaches und über die myHeartHealth-App, erhalten Teilnehmende einen individuellen Trainingsplan, bestehend aus Kraft- und Ausdauerübungen.

Barmer Bonusprogramm

Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?

  • bis zu 1.000 Punkte pro Kalenderjahr
  • Geldprämie (100 Punkte = 10 EUR): Auszahlung bereits ab der 1. Maßnahme, bis zu 150 EUR (1500 Punkte) möglich
  • Zuschussprämie  bei 500 Punkte in Höhe von 75 EUR
  • Punkteschenkung an Bonusprogramm-Teilnehmende

Eine Kombination der Prämien ist bis zu 1.000 Punkte pro Kalenderjahr möglich.

NEU ab 2023: Bei der Einreichung von mind. 500 Punkten in drei aufeinanderfolgenden Jahren, erhält der Teilnehmende 500 Extrapunkte.

Mit welchen Gesundheitsmaßnahmen können Punkte gesammelt werden?

  • Regelmäßiger Besuch im Fitnessstudio (150 Punkte) 
  • Bewegungs-, Entspannungs- und Ernährungskurse (2 x 150 Punkte) 
  • Teilnahme an Sportveranstaltungen (150 Punkte)
  • Sportlicher Leistungsnachweis (150 Punkte)


Welche Möglichkeiten werden angeboten, die Bonuspunkte einzureichen?

  • online über die BARMER-App, über das BARMER-Benutzerkonto oder per Post 
  • Nachweise können direkt abfotografiert und hochgeladen werden oder über ein Bonusheft gesammelt werden


Mehr Informationen

Genaue Angaben und Hintergründe zu dem Bonusprogramm finden Sie in der Satzung

Bonusprogramm G-win

Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?

  • Bonus als Geldprämie
    • G-win Sport Bonusprogramm (je nachgewiesene Aktivität 10 EUR – Erwachsene max. Bonus von 90 EUR, Kinder max. Bonus von 60 EUR)
    • G-win Vorsorge (je Vorsorgeuntersuchung 5 EUR, je abgeschlossene Schutzimpfung 3 EUR)
  • Gesundheitskurse: 100% Erstattung bei Kursen in Höhe von max. 80 EUR (zweimal pro Jahr)


Welche Gesundheitsmaßnahmen sind bonusfähig?

  • regelmäßige Teilnahme an einem qualitätsgesicherten Präventionskurs gemäß § 20 Absatz 5 SGB
    • Nur einmal pro Kalenderjahr
  • regelmäßiger Sport (zum Beispiel aktive Mitgliedschaft im Fitnessstudio)
    • höchstens drei Sportaktivitäten pro Kalenderjahr
  • gesundes Körpergewicht


Welche Möglichkeiten werden angeboten, die Bonuspunkte einzureichen?

  • Unterlagen im Online-Kundenportal der Bosch BKK oder in der App hochladen (bis zum 30.06. des Folgejahres)
  • Hinweis: Nachweise per Post oder E-Mail werden nicht berücksichtigt.

Mehr Informationen

Genaue Angaben und Hintergründe zu dem Bonusprogramm finden Sie in der Satzung

Bonusprogramm AktivBonus und AktivBonus Junior

Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?

  • Geldprämien (1 Punkt entspricht 1 EUR)
  • Zuschüsse für besondere Gesundheitsleistungen, wie zum Beispiel die Mitgliedschaft im Fitnessstudio (1 Punkt entspricht 1,20 EUR)
  • Verdopplung der Bonuspunkte bei Sportausrüstung und Körpermessgeräte 


Mit welchen Gesundheitsmaßnahmen können Punkte gesammelt werden?

  • Mitgliedschaft in zertifizierten  Fitnessstudios und Sportvereinen maximal einmal jährlich (50 Punkte) 
  • Präventionskurse Präsenz- und Onlinekurs (ZPP geprüft) maximal zweimal jährlich (10 Punkte)
  • Teilnahme an Sportveranstaltungen/-wettkämpfen unter qualifizierter Leitung und mit entsprechender Vorbereitung (max. zweimal pro Kalenderjahr) (10 Punkte)

Hinweis: Einige Maßnahmen können nur einmal pro Bonusjahr eingereicht werden.


Welche Gesundheitsleistungen werden bezuschusst?

  • Punktwert der einzutauschenden Bonuspunkte erhöht sich um 20 Prozent:
    • Hilfsmittel oder Medizinprodukte zur Gesunderhaltung, Kompression und Stabilisation
    • Sportmedizinische Untersuchung
    • Mitgliedschaft im Sportverein / Fitnessstudio
    • Zusätzliche Präventions- oder Gesundheitskurse
    • Sonstige vertragsärztlich verordnete (privat) Hilfsmittel
      (z. B. Sporteinlagen für Kinder)
  • Punktwert der einzutauschenden Bonuspunkte erhöht sich um 50 Prozent:
    • Sport- und Fitnessausrüstung
    • Körpermessgeräte zur kontinuierlichen Dokumentation
      von Distanzen und Gesundheitswerten


Welche Möglichkeiten werden angeboten, um die
Bonuspunkte einzureichen?

  • Anmeldung über die DAK-App oder im geschützten Kundenbereich „Meine DAK“
  • Das Bonusjahr beginnt am 1.1. und endet am 31.12. des laufenden Bonusjahres.
  • Der Tag der Maßnahme bzw. das Rechnungsdatum darf zum Zeitpunkt der Beantragung des Bonus nicht mehr als 24 Monate zurückliegen.

Hinweis:
Die DAK-Gesundheit ist verpflichtet, Bonuszahlungen dem zuständigen Finanzamt zu melden.

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Genaue Angaben und Hintergründe zu dem Bonusprogramm finden Sie in der Satzung

Bonusprogramm ab 2022

Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?

  • Geldprämie:
    • 7,50 EUR für Maßnahmen nach § 65a Abs. 1 SGB V (Gesundheitsvorsorge)
    • 25,00 EUR für Maßnahmen nach § 65a Abs. 1a SGB V (Präventionskurse, Mitgliedschaften im Fitnessstudio und Verein etc.)

Hinweis: Auszahlung bereits ab der ersten Maßnahme.

  • Gesundheitskonto: Rückerstattung von individuellen Gesundheitsleistungen


Welche Gesundheitsmaßnahmen sind bonusfähig?

  • Gesundheits-Check-up, Impfungen sowie unterschiedliche Früherkennungen
  • Gesundheitskurse, Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio, Teilnahme an öffentlichen Sportveranstaltungen etc.
  • INFO: Status BMI/Nichtraucher kann nur in Kombination mit einer weiteren Maßnahme eingereicht werden


Welche Möglichkeiten werden angeboten, die Bonuspunkte einzureichen?

  • über die Service-App, ein Kontaktformular oder per Post 
  • Die Einreichung des Bonuspasses ist bis zum 30.09. des Folgejahres möglich.


Mehr Informationen

Genaue Angaben und Hintergründe zu dem Bonusprogramm finden Sie in der Satzung.

hkk bonusaktiv

Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?

  • Hkk Sofortbonus: Auszahlung der Aktivitäten einmal jährlich
    • Die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio wird mit 10 EUR Sofortbonus belohnt.
  • Hkk Gesundheitszuschuss: Zuschuss zu Kosten für selbst in Anspruch genommene Leistungen
    • Die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio entspricht einem Gesundheitszuschuss von 12,50 EUR.

Hinweis: Prämienanspruch schon nach der ersten Aktivität.


Welche Gesundheitsmaßnahmen sind bonusfähig?

  • hkk Vorsorgebonus: Früherkennung, Vorsorge und Gesundheits-Check-Up
  • hkk Aktivbonus: Sport und Fitness: Mitgliedschaft im qualitätsgesicherten Fitnessstudio oder im Sportverein, Präventionskurs nach §20, Betriebssport , Hochschulsport, Sportabzeichen (DOSB) –  Leistungsabzeichen eines deutschen Sportverbandes, Spaß am Sport etc.

Welche Gesundheitsmaßnahmen werden bezuschusst?

  • Hkk-Extraleistungen im Rahmen des hkk Gesundheitszuschusses:
    • Sport- und Fitnessausrüstung
    • Sportveranstaltungen (Start-/Teilnahmegebühren)
    • Sport- und Gesundheits-Apps

Welche Möglichkeiten werden angeboten, um die Bonus-Nachweise einzureichen?

  • Einreichung des bonusaktiv-Passes bis spätestens dem 31.03. des Folgejahres (wird nach Online-Anmeldung per Post zugeschickt) *
  • Ende der Teilnahme am 31.12.
  • Anspruch auf Gesundheitszuschüsse verfällt am 31.12. des Folgejahres

*Teilnehmende entscheiden durch Vermerk auf dem Pass, ob Sie sich den Sofortbonus auszahlen lassen oder den Gesundheitszuschuss nutzen möchten. Absolvierte Bonusmaßnahmen müssen durch den entsprechenden Leistungserbringer schriftlich im Bonusheft bestätigt werden. Rechnungen der erstattungsfähigen Gesundheitsleistungen müssen entweder aus dem Bonusjahr oder dem Folgejahr stammen, in dem der Bonusanspruch erworben wurde.

Mehr Informationen

Genaue Angaben und Hintergründe zu dem Bonusprogramm finden Sie in der Satzung. 

IKK Bonus

Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?

  • Geldbonus
  • Zuschüsse für Gesundheitsmaßnahmen (beträgt das Dreifache der Bonuszahlung, bei Kosten unterhalb dieses Zuschusses werden maximal die tatsächlichen Aufwendungen erstattet)


Welche Gesundheitsmaßnahmen sind bonusfähig?

  • 75 EUR Zuschuss oder 25 EUR Geldbonus (mind. zwei Aktivitäten oder eine Aktivität und einen Statuswert)
    • Präventionskurse nach § 20 
    • aktive Mitgliedschaft oder mind. 20 Trainingseinheiten in einem qualitätsgesicherten Fitness- oder Sportstudio
    • Statuswerte: Deutsches Sportabzeichen, BMI etc.
  • 30 EUR Zuschuss oder 10 EUR Geldbonus
    • Gesundheits-Check-up, Vorsorgeuntersuchungen, weitere ärztliche Untersuchungen etc.
  • 15 EUR Zuschuss oder 5 EUR Geldbonus
    • Schutzimpfung, Zahnvorsorge etc.

Hinweis: Jede Maßnahme muss im Bonusjahr stattgefunden haben.

Welche Möglichkeiten werden angeboten, die Bonus-Nachweise einzureichen?

  • digital über die IKK classic-App, über die IKK Onlinefiliale, über das IKK-Servicecenter oder über das Onlineformular (mit anschließender Zusendung per Post)
  • Teilnahmezeitraum beträgt ein Kalenderjahr (01.01. – 31.12.), Einreichung des Antrags bis 31.03. des Folgejahres möglich

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Genaue Angaben und Hintergründe zu dem Bonusprogramm finden Sie in der Satzung. 

IKK Bonus

Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?

  • Aktivbonus: Geldbonus von bis zu 60 EUR
  • Gesundheitsbonus: Zuschüsse für Gesundheitsmaßnahmen von bis zu 120 EUR (Der Zuschuss beträgt das Zweifache der berechneten Bonuszahlung. Bei Kosten unterhalb dieses Zuschusses werden max. die tatsächlichen Aufwendungen erstattet.)
  • Hinweis: eine Ansparung des Bonus ist über einen Zeitraum von drei Jahren möglich (bis zu 360 EUR).


Welche Gesundheitsmaßnahmen sind bonusfähig?

Zusammen mit Ihren Angehörigen können Teilnehmer pro Kalenderjahr bis zu sechs der folgenden Maßnahmen bonifizieren lassen:

  • aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio
  • Teilnahme an Sport- und Gesundheitsveranstaltungen
  • zertifizierte Gesundheitskurse
  • Gesundheits-Check-Up
  • Vorsorgeuntersuchungen und zahnärztliche Untersuchungen
  • etc.

Welche Gesundheitsmaßnahmen werden bezuschusst oder vollständig erstattet?

  • Gesundheitskurse außerhalb des gesetzlichen Leistungskataloges
  • Eigenleistungen zur Gesundheitsvorsorge in Fitnessstudios
  • etc.

Welche Möglichkeiten werden angeboten, die Bonus-Nachweise einzureichen?

  • Anfordern des personalisierten Bonusantrags über die „Meine IKK Südwest“ Onlinefiliale oder in der IKK Südwest-App
  • Teilnahme am Aktivbonus ab dem ersten Jahr, Teilnahme am Gesundheitsbonus ab dem zweiten Jahr der Mitgliedschaft
  • Einreichungsfrist für den Gesundheitsbonus 31.12.
  • Wahl der Bonusvariante erfolgt bis zum 30.04. des Folgejahres

Mehr Informationen

Genaue Angaben und Hintergründe zu dem Bonusprogramm finden Sie in der Satzung. 

KKH Bonus

Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?

  • Bonus als Geldprämie (pro Maßnahme 15 EUR)
  • Bonus als Gesundheitsbudget (Rückerstattung selbst bezahlter und nachgewiesener Gesundheitsleistungen)
    • Budget beträgt das Zweifache der direkten Bonuszahlung (pro Maßnahme 30 EUR)

Hinweis: Nicht in Anspruch genommene Zuschüsse verfallen nach Ablauf des Kalenderjahres und gilt ab der ersten Maßnahme.

Welche Gesundheitsmaßnahmen sind bonusfähig?

  • Aktiv-Bonus: gesundheitsfördernde Aktivitäten und gute Gesundheitswerte
    • Basismaßnahmen z. B. die regelmäßige sportliche Aktivität im qualitätsgesicherten Fitnessstudio und Teilnahme an einem Präventionskurs nach §20 
    • Zusatzmaßnahmen z. B. medizinische Normwerte für Blutdruck oder BMI, Sportveranstaltungen

Hinweis: Es können max. zwei Maßnahmen eingereicht werden (mind. eine Basismaßnahme). Jede Maßnahme entspricht einer Geldprämie von 15 EUR oder 30 EUR Gesundheitsbudget. 

  • Vorsorge-Bonus: Impfungen und gesetzliche Untersuchungen

 

Welche Möglichkeiten werden angeboten, die Bonus-Nachweise einzureichen?

  • Einreichen des Nachweisbogens sowie der Rechnungen per Post oder online über „Meine KKH“ (bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich)
  • Ist das Gesundheitsbudget zur Einreichungsfrist nicht aufgebraucht, verfällt der Restbetrag.

 

Mehr Informationen

Genaue Angaben und Hintergründe zu dem Bonusprogramm finden Sie in der Satzung

AktivBonus, SportBonus und Gesundheitskonto

Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?

  • Geldprämie
    • AktivBonus
    • SportBonus (Leistungen werden von je 5 EUR bis zu einmalig 70 EUR vergütet)
  • Zuschuss über das Gesundheitskonto gesundPlus (Guthaben kann durch die Teilnahme an Zahn- und Gesundheitsuntersuchungen aufgebaut werden und beträgt max. 150 EUR)


Welche Gesundheitsmaßnahmen sind bonusfähig?

  • Qualitätsgesichertes Bewegungsangebot in einem Fitnessstudio 
  • Vorsorgeuntersuchungen


Welche Leistungen werden bezuschusst? (gesundPlus)

  • Fitness- und Präventionsleistungen (z. B. zertifizierte Präventionskurse nach § 20, nicht zertifizierte Gesundheitskurse, Fitnessequipment etc.)
  • Vorsorgeleistungen 
  • Versicherungen


Welche Möglichkeiten werden angeboten, die Bonus-Nachweise einzureichen?

  • Einreichen im Online-Kundenbereich „Meine KNAPPSCHAFT“, per Post oder in einer Geschäftsstelle
  • Der Nachweisbogen ist spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres einzureichen.

 

Mehr Informationen zu dem Bonusprogramm.

Genaue Angaben und Hintergründe zu dem Bonusprogramm finden Sie in der Satzung

fitforcash

Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?

  • Basis-Bonus: Barauszahlung von bis zu 100 EUR (bei nachgewiesener Aktivität in den Bereichen Kurs-Bonus, Sport-Bonus, Impf-Bonus und Vorsorge-Bonus zu je 25 EUR)
  • Erstattung privater Kosten für Gesundheitsmaßnahmen (entspricht dem doppelten Beitrag der Barauszahlung, bis zu 200 EUR)


Welche Gesundheitsmaßnahmen sind bonusfähig?

  • aktive Mitgliedschaft im Fitnessstudio
  • aktive Teilnahme an Sportveranstaltungen 
  • Gesundheitskurse i. S. des § 20 SGB V (hierfür erhalten Teilnehmende sogar 40 EUR)
  • Gesundheits-Check-up
  • etc.


Welche privaten Kosten für Gesundheitsmaßnahmen werden bezuschusst?

  • Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder Sportverein 
  • Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus
  • Zahn- und Gesundheitsuntersuchungen
  • etc.


Welche Möglichkeiten werden angeboten, um die Bonus-Nachweise einzureichen?
)

  • Einreichen der Nachweise per Post, per E-Mail oder per App bis spätestens dem 31.03. des Folgejahres
  • Das Bonusjahr entspricht einem Kalenderjahr

 

Mehr Informationen

Genaue Angaben und Hintergründe zu den Bonusprogrammen finden Sie in der Satzung.

SBK-Bonusprogramm

Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?

  • Bonus als Geldzahlung oder als Rechnungserstattung


Welche Gesundheitsmaßnahmen sind bonusfähig?

  • aktive Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder Sportkurs (1x jährlich 20 EUR)
  • zertifizierte Gesundheitskurse (2x jährlich 20 EUR)
  • Teilnahme an Gesundheitsaktion im Unternehmen (2x jährlich je 5 EUR)
  • aktive Teilnahme an Sportveranstaltungen o. a. bewegungsfördernden Angeboten (2x jährlich 20 EUR)
  • etc.


Welche Rechnungen werden bezuschusst/erstattet?

  • Beiträge für Fitness- und Gesundheitskurs
  • Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus
  • Fitnesstracker
  • Sport- und Fitnessgeräte 
  • zertifizierte Sport-, Fitness- und Gesundheitskurse, auch Gesundheits-Apps, die Online-Kurse für Prävention oder Fitnessaufbau umfassen
  • Sportuntersuchungen


Welche Möglichkeiten werden angeboten, die Bonus-Nachweise einzureichen?

  • Einreichen online über „Meine SBK-App“ oder per Post bis spätestens dem 31.03. des Folgejahres


Mehr Informationen

Genaue Angaben und Hintergründe zu den Bonusprogrammen finden Sie in der Satzung.

LKK-Bonusprogramm

Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?

Im Rahmen des LKK-Bonusprogramms können Versicherte eine Geldprämie erhalten.

  • 1 Bonuspunkt = 1 EUR
  • Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten
    • Für jede Maßnahme erhalten Versicherte 10 Bonuspunkte.
  • Bonus für Einzelmaßnahmen (der Gesundheitsvorsorge)
    • Für einen Großteil der Maßnahmen erhalten Versicherte 10 Bonuspunkte.

Mit welchen Gesundheitsmaßnahmen können Punkte gesammelt werden?

  • Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten
    • regelmäßige Leistungen zur Primärprävention (Zeitraum zwischen den Maßnahmen nicht über 18 Monate)
    • Auszahlung erst ab 20 Bonuspunkten möglich
  • Bonus für Einzelmaßnahmen
    • regelmäßige Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen etc.
    • Beim Einreichen von 30 Bonuspunkten erfolgt die Auszahlung eines Sonderbonus von zusätzlich 10 EUR.

 

Welche Möglichkeiten werden angeboten, die Bonuspunkte einzureichen?

  • über den Nachweis im LKK-Bonusheft (nach vorheriger schriftlicher Teilnahmeerklärung)
  • gesonderte schriftliche Teilnahmeerklärung für beide Bonusprogramme erforderlich
  • Einreichen höchstens einmal im Jahr möglich

 

Mehr Informationen

Genaue Angaben und Hintergründe zu dem Bonusprogramm finden Sie in der Satzung

TK-Bonusprogramm

Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?

  • TK-BonusDirect: Barauszahlungen ab der ersten Maßnahme (je Maßnahme = 1.000 Bonuspunkte = 10 EUR)
    • maximal 200 EUR je Teilnahmejahr sichern
  • TK-Gesundheitsdividende: Zuschuss zu einer Gesundheitsleistung ab 1.000 Punkten (je Maßnahme = 20 EUR)
    • maximal 400 EUR je Teilnahmejahr sichern
  • Gesundheitsbonus alternativ auch als Sachbonus

 

Hinweis: Pro Versicherten sind Bonuszahlungen bis 150 EUR steuerfrei. Sollte die Bonuszahlung diesen Wert überschreiten, muss die Steuerpflicht ermittelt werden.


Welche Gesundheitsmaßnahmen sind bonusfähig?

  • Mitgliedschaft in Fitnessstudio, Sportverein, Betriebs-/Hochschulsport 
  • Sportveranstaltungen und vergleichbare Aktivitäten unter qualifizierter Anleitung
  • Sportabzeichen (z. B. DOSB, DLRG) und vergleichbare Auszeichnungen mit regelmäßiger qualitätsgesicherter Vorbereitung
  • Gesundheitsangebote zur individuellen Primärprävention
  • TK-Fit: über die TK-App Lieblingssportart tracken und Punkte sammeln
  • etc.


Welche Leistungen werden bezuschusst (TK-Gesundheitsdividende)?

  • Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus
  • Gesundheitskurse (auch online)
  • Mitgliedschaft im Fitnessstudio
  • Sport- und Fitnessausrüstung
  • Sport- und Fitnesskurse (auch online)
  • Sportmedizinische Untersuchung und Beratung (sofern die in § 27e genannten Voraussetzungen erfüllt sind)
  • Sportveranstaltungen (Start-/Teilnahmegebühren)


Welche Möglichkeiten werden angeboten, die Bonuspunkte einzureichen?

  • online über die Webseite „Meine TK“ sowie über die TK-App
  • Länge des Bonuszeitraums: 12 Monate (Einreichung bis drei Monate nach Ende des Teilnahmejahres)
  • Gesundheitsdividende kann drei Jahre genutzt werden.
  • Einreichung online über die TK-App oder über „Meine TK“ oder per Post 

 

Mehr Informationen

Genaue Angaben und Hintergründe zu dem Bonusprogramm finden Sie in der Satzung

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