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Zuschüsse und Fördermittel für Existenzgründer

Es gibt zahlreiche Zuschüsse und Fördermittel für Existenzgründer, die vom Staat oder Förderbanken als Förderung für die Selbstständigkeit vergeben werden. Die Angebote sind sehr vielseitig und reichen von Zuschüssen für Finanzierungen (wie z.B. die zinsgünstigen KfW Förderdarlehen), Gründungszuschüssen der Agentur für Arbeit, Gründerstipendien für Gründer aus der Hochschule (EXIST-Gründerstipendium), bis hin zu Beratungszuschüssen, bei denen die Kosten für Beratungen durch einen Gründercoach anteilig übernommen werden.

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Weitere Informationen zu den Beratungszuschüssen und Förderprodukten können Sie über die KfW Mittelstandsbank erhalten. Für potenzielle Existenzgründer und junge Unternehmer ist eine Info-Hotline 0800 – 539 90 01 (Mo. bis Fr. von 8.00 bis 18.00 Uhr) geschaltet.

Weitere Informationen – insbesondere Kontaktmöglichkeiten – finden Sie auch unter: www.kfw-mittelstandsbank.de

Darüber hinaus können Sie im Internet weitere Informationen zu den Förderprogrammen erhalten. Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen vollständigen und aktuellen Überblick über die mehr als 2000 Förderprodukte des Bundes, der Länder und der EU.

Unter www.foerderdatenbank.de können Sie einfach und schnell nach geeigneten Finanzierungshilfen für Ihren Unternehmensstart suchen.

Wichtig!
Informieren Sie sich vor den Bankgesprächen über die Förderprogramme. Vergleichen Sie die Förderdarlehen mit den Kreditkonditionen Ihrer Hausbank. Die Beantragung von Fördermitteln setzt voraus, dass der Antragsteller eine ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation nachweisen kann. Zudem muss der Existenzgründer in angemessenem Umfang Eigenkapital (Richtgröße ca. 15 % bis 20 %) einbringen. Die Anträge für Fördermittel werden grundsätzlich über die Hausbank beim zuständigen Förderinstitut eingereicht. Eine Antragstellung unter Umgehung der Hausbank ist nicht möglich. Der Kreditantrag muss immer vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, denn Nachfinanzierungen und Umschuldungen sind nicht möglich. Dies bedeutet, dass der Antragsteller vor dem Kreditantrag keine verbindlichen Mietverträge, Lieferverträge für Geräte etc. abgeschlossen haben darf.

Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen.
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