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Übersicht

Zuschuss auf Kurse nach § 20 SGB V

 Als Präventionspartner der entsprechenden Krankenkassen können Fitness- und Gesundheitsanlagen Ihren Mitgliedern vergünstigte Präventionskurse anbieten, die von den Krankenkassen abgerechnet werden, soweit diese qualitätsgeprüft sind und mit dem Qualitätssiegel “Deutscher Standard Prävention” der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) ausgezeichnet wurden.

Sie möchten zukünftig auch Präventionskurse anbieten? – Dann nutzen Sie die fertig ausgearbeiteten und bereits von der ZPP geprüften DSSV-Gesundheitsprogramme.

Stand: 12.06.2024

Baden-Württemberg

Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V werden bis zu einer Höhe von maximal 80 EUR pro Maßnahme vollständig erstattet. Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Maßnahmen bezuschusst.

Bayern

Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V werden bis zu einer Höhe von maximal 75 EUR pro Maßnahme vollständig erstattet. Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Maßnahmen bezuschusst.

Bremen und Bremerhaven

Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V von Gesundheitspartnern werden vollständig erstattet. Kursgebühren für Präventionskurse von Fremdanbietern werden bis zu einer maximalen Höhe von 110 EUR zu 80 Prozent erstattet. Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Gesundheitskurse erstattet. Die Kurserstattung kann nur erfolgen, wenn der Kurs mindestens zu 80 Prozent wahrgenommen wurde.

Hessen

Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V der AOK Hessen sowie externer Anbieter werden bis zu einer Höhe von maximal 150 EUR pro Maßnahme vollständig erstattet. Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Maßnahmen bezuschusst.

Weitere Informationen zum Präventionsprogramm

Niedersachsen

Kursgebühren für Präventionskurse von Gesundheitspartnern nach §20 SGB V werden vollständig erstattet. Hierfür benötigen Sie einen AOK-Gesundheitsgutschein. Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Maßnahmen bezuschusst. Die Kurserstattung kann nur erfolgen, wenn der Kurs mindestens zu 80 Prozent wahrgenommen wurde.

Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V von Fremdanbietern werden bis zu einer maximalen Höhe von 150 EUR pro Kalenderjahr zu 85 Prozent erstattet. Die Kurserstattung kann nur erfolgen, wenn der Kurs mindestens zu 80 Prozent wahrgenommen wurde.

Nordost

Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V von Fremdanbietern werden bis zu einer maximalen Höhe von 170 EUR pro Kalenderjahr bezuschusst. Versicherte können dementsprechend pro Kalenderjahr den entsprechenden Zuschuss für bis zu zwei Gesundheitskurse erhalten. Die gesamte Zuschusshöhe kann dabei auch beim ersten Kurs vollständig ausgeschöpft werden.

Nordwest

Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V werden bis zu einer maximalen Höhe von 250 EUR pro Kurs zu 80 Prozent bezuschusst. Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Maßnahmen erstattet.

PLUS

Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V werden im 1. Jahr mit einem Bonus von 300 EUR sowie im 2. und 3. Jahr mit einem Bonus von 150 EUR pro Kalenderjahr vollständig erstattet.

Rheinland-Pfalz / Saarland

Kursgebühren für Gesundheitskurse nach § 20 SGB V werden bis zu einer maximalen Höhe von 200 EUR pro Kalenderjahr vollständig erstattet. Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Maßnahmen bezuschusst. Die Kurserstattung kann nur erfolgen, wenn der Kurs mindestens zu 80 Prozent wahrgenommen wurde.

Rheinland / Hamburg

Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V werden bis zu einer Höhe von maximal 100 EUR pro Maßnahme vollständig erstattet. Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Maßnahmen bezuschusst. Die Kurserstattung kann nur erfolgen, wenn der Kurs mindestens zu 80 Prozent wahrgenommen wurde.

Sachsen-Anhalt

Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V werden bis zu einer Höhe von maximal 80 EUR (für Einzelkurse) bzw. 160 EUR (für Kombinationskurse) pro Maßnahme zu 90 Prozent erstattet. Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Maßnahmen bezuschusst.

Hinweis: Gesundheitskurse von Gesundheitspartnern der AOK, können der Gesundheitskurssuche entnommen werden. 

Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V werden bis zu einer Höhe von maximal 75 EUR pro Maßnahme sowie maximal 100 EUR bei online-basierten Maßnahmen erstattet. Der Versicherte hat Anspruch auf die Bezuschussung von maximal zwei Maßnahmen pro Kalenderjahr, wobei dieser jeweils auf die Höhe der tatsächlichen Kosten begrenzt ist.

Genaue Angaben und Hintergründe zu den Präventionskursen finden Sie in der Satzung

Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V der Bosch BKK werden vollständig übernommen. Präventionskurse von Fremdanbietern werden bis zu einer Höhe von maximal 80 EUR pro Maßnahme vollständig erstattet.* Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Maßnahmen bezuschusst. Die Kurserstattung kann nur erfolgen, wenn der Kurs mindestens zu 80 Prozent wahrgenommen wurde. Alle Kurse die von der Bosch BKK erstattet werden, können der Gesundheitskurssuche entnommen werden.

* Bei Überschreitung der Belastungsgrenze nach § 62 SGB V erhöht sich der Zuschuss auf maximal 110 EUR pro Maßnahme.

Genaue Angaben und Hintergründe zu den Präventionskursen finden Sie in der Satzung

Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V werden bis zu einer maximalen Höhe von 75 EUR pro Maßnahme (abzüglich eines Eigenanteils des Versicherten ab 18 Jahren von 20 Prozent, bzw. eines Eigenanteils von 10 Prozent im Falle des Einreichens der Belastungsgrenze nach § 62 SGB V) erstattet. Für die Teilnahme an Präventionskurse auf Grundlage von Verträgen, die die DAK-Gesundheit mit Anbietern von Maßnahmen geschlossen hat, fällt keine Eigenbeteiligung an. Diese sind unter www.dak.de zu finden.

Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Maßnahmen bezuschusst.

Genaue Angaben und Hintergründe zu den Präventionskursen finden Sie in der Satzung

Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V von Fremdanbietern werden vollständig erstattet. Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Maßnahmen zu einer maximalen Höhe von insgesamt 200 EUR pro Kalenderjahr vollständig bezuschusst. Die Kurserstattung kann nur erfolgen, wenn der Kurs mindestens zu 80 Prozent wahrgenommen wurde.

Genaue Angaben und Hintergründe zu den Präventionskursen finden Sie in der Satzung

Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V werden bis zu 100 EUR als Sachleistung gewährt und zu 80 Prozent übernommen. Bei Kurskosten von bis zu 50 EUR wird ein Eigenanteil von 8 EUR erhoben. Der Eigenanteil bei Kurskosten über 50 EUR beträgt der Eigenanteil 15 EUR.

Kann die Leistung zur primären Prävention und Gesundheitsförderung (nach § 20, 20a und 20b SGB V) nicht als Sachleistung zur Verfügung gestellt werden, erstattet die hkk 80 Prozent der Kosten bis zu einer maximalen Höhe von 100 EUR.

Genaue Angaben und Hintergründe zu den Präventionskursen finden Sie in der Satzung

Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V von Gesundheitspartnern der IKK classic werden bis zu einer maximalen Höhe von 90 EUR pro Maßnahme vollständig übernommen. Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Maßnahmen erstattet. Die Kurserstattung kann nur erfolgen, wenn der Kurs mindestens zu 80 Prozent wahrgenommen wurde.

Entsprechende Partner sowie Kursangebote können der Gesundheitskurssuche entnommen werden.

Genaue Angaben und Hintergründe zu den Präventionsprogrammen finden Sie in der Satzung. 

Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V von Gesundheitspartnern der IKK Südwest werden bis zu einer maximalen Höhe von maximal 150 EUR (mindestens  75 EUR pro Maßnahme) zu 80 Prozent erstattet, sofern die tatsächlichen Kosten der Maßnahme 75 EUR übersteigen. Betragen die tatsächlichen Kosten weniger als 75 EUR, wird der Zuschuss in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten erstattet. Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Maßnahmen im Wert von insgesamt bis zu 300 EUR bezuschusst. 

Entsprechende Partner sowie Kursangebote können der Gesundheitskurssuche entnommen werden.

Genaue Angaben und Hintergründe zu den Präventionsprogrammen finden Sie in der Satzung. 

Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V von Fremdanbietern werden bis zu einer maximalen Höhe von 80 EUR pro Maßnahme zu 90 Prozent erstattet. Online-basierte Maßnahmen werden bis zu einer maximalen Höhe von 100 EUR pro Maßnahme vollständig erstattet. Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Maßnahmen bezuschusst.

Genaue Angaben und Hintergründe zu den Präventionsprogrammen finden Sie in der Satzung

Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V von Fremdanbietern bezuschusst die KNAPPSCHAFT mit einmalig 80 EUR pro Jahr. Es werden pro Jahr maximal zwei Kurse bezuschusst. Die Kurserstattung kann nur erfolgen, wenn der Kurs mindestens zu 80 Prozent wahrgenommen wurde.

Genaue Angaben und Hintergründe zu den Präventionsprogrammen finden Sie in der Satzung

Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V von Gesundheitspartnern der Mobil Krankenkasse werden als Sachleistungen gewährt und vollständig übernommen. Entsprechende Partner sowie Kursangebote können der Gesundheitskurssuche entnommen werden.

Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V von Fremdanbietern werden bis zu einer maximalen Höhe von 1.200 EUR je Versicherten vollständig übernommen. Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Maßnahmen bezuschusst.

Genaue Angaben und Hintergründe zu den Präventionsprogrammen finden Sie in der Satzung.

Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V von Gesundheitspartnern der Mobil Krankenkasse werden bis zu einer Höhe von 80 EUR je Maßnahme zu 75 Prozent  bezuschusst. Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Maßnahmen bezuschusst. Entsprechende Partner sowie Kursangebote können der Gesundheitskurssuche entnommen werden.

Genaue Angaben und Hintergründe zu den Präventionsprogrammen finden Sie in der Satzung.

Kursgebühren für Präventionskurse § 20 SGB V von anerkannten Dritten der SVLFG  werden zu 80 Prozent übernommen. Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Maßnahmen bezuschusst. Entsprechende Partner sowie Kursangebote können der Gesundheitskurssuche entnommen werden.

Genaue Angaben und Hintergründe zu den Präventionskurse finden Sie in der Satzung

Kursgebühren für Präventionskurse nach § 20 SGB V von Gesundheitspartnern der TK werden abzüglich eines Eigenanteils des Versicherte bis zu maximal 75 EUR je Maßnahme übernommen. Online-basierte Maßnahmen werden bis zu einer maximalen Höhe von 100 EUR vollständig übernommen. Es werden pro Kalenderjahr maximal zwei Maßnahmen bezuschusst. Entsprechende Partner sowie Kursangebote können der Gesundheitskurssuche entnommen werden.

Genaue Angaben und Hintergründe zu den Präventionskursen finden Sie in der Satzung

Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?

  • FLEXCHECK-Startguthaben (50 Euro)
  • FLEXCHECK-Vorsorge-Bonus
    • Bonus als Geldprämie in Höhe von 10 bis 30 Euro
  • FLEXCHECK-Aktiv-Bonus
    • Zuschüsse für Gesundheitsleistungen, wie zum Beispiel die Mitgliedschaft im Fitnessstudio
    • Zusätzl. Zuschüsse für Leistungen, wie zum Beispiel Sportveranstaltungen
  • Zusatzguthaben für Leistungen, wie zum Beispiel Personal Training, sportmedizinische Untersuchungen, Fitnesstracker und nicht zertifizierte Gesundheitskurse
    • Zuschüsse von 100 Euro beim Nachweis von zwei Soll-Maßnahmen
    • Zuschüsse von 200 Euro beim Nachweis von vier Soll-Maßnahmen

Welche Gesundheitsmaßnahmen sind bonusfähig?

  • Mitgliedschaft in Fitnessstudios und Sportvereinen
  • Präventionskurse (auch online)
  • BMI-Messung nach Gewichtsreduktion
  • Sportveranstaltungen

Welche Möglichkeiten werden angeboten um die Bonusnachweise einzureichen?

  • Nachweisbogen mit einzelnen Coupons für Gesundheitsuntersuchungen und Präventivmaßnahmen

Mehr Informationen

Genaue Angaben und Hintergründe zu dem Bonusprogramm finden Sie in der Satzung

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