FAZIT

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WAS WAR WICHTIG

Rechtliche Pflichten bei Kündigungs- und Widerrufsbutton

Seit dem 1. Juli 2022 sind Fitnessstudios, die online Verträge abschließen, gesetzlich verpflichtet, einen gut sichtbaren und jederzeit verfügbaren Kündigungsbutton bereitzustellen. Fehlt dieser, können Verbraucher ihren Vertrag jederzeit kündigen. Ab dem 19. Juni 2026 kommt zudem eine weitere Pflicht hinzu: der Widerrufsbutton. Dieser muss es ermöglichen, einen Online-Vertrag ebenso einfach zu widerrufen wie ihn abzuschließen. Bei fehlerhafter oder fehlender Umsetzung drohen unter anderem Abmahnungen, Bußgelder und verlängerte Widerrufsfristen.

DSSV-Mitglieder erhalten im geschützten Mitgliederbereich umfassende Informationen zu diesen Regelungen, konkrete Umsetzungshinweise sowie Zugang zur individuellen Rechtsberatung. So bleiben Studios rechtssicher und frühzeitig auf neue gesetzliche Anforderungen vorbereitet.

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