Stand: 27.09.2022 | 09:20 Uhr

Corona Verordnung

Mecklenburg-Vorpommern

Hinweis: Hier finden Sie die aktuellen Verordnungen der einzelnen Bundesländer. Bitte informieren Sie sich über alle Änderungen, die Ihr Bundesland betreffen und überprüfen Sie, ob Ihr Landkreis oder Ihre Stadt abweichende Verordnungen festgelegt hat. Setzen Sie sich im Zweifel mit Ihrem zuständigen Ordnungs- oder Gesundheitsamt in Verbindung.

§ 2 Eigenverantwortung

(1) Unabhängig von konkreten Vorgaben dieser Verordnung ist jede Bürgerin und jeder Bürger zum Eigenschutz und dem Schutz aller anderen nachhaltig aufgerufen, die grundlegenden Regeln zu Abstand, Hygiene, Atemschutz und Lüftung von Räumlichkeiten (sogenannte „AHAL-Regeln“) zu beachten. Jeder hat in eigener Verantwortung das persönliche Risiko einer Infektion und das von Kontaktpersonen abzuschätzen.

(2) Soweit im Rahmen der Regelungen des Abschnitts II für die Inanspruchnahme eines Angebotes oder die Teilnahme an einem Ereignis keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske vorgesehen ist oder § 8 Absatz 3 sowie die §§ 9 bis 19 aufgrund von § 6 Absatz 1 keine
Anwendung finden, wird das Tragen einer solchen empfohlen, insbesondere wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gemäß § 9 Absatz 1 nicht eingehalten werden kann.

(3) Eigenverantwortliche, freiwillige Schnell- und Selbsttests vor und nach risikobehafteten Kontakten (insbesondere zu einer größeren Anzahl von Personen) und die Nutzung der Corona-Warn-App werden als besonders wirksame Mittel zum Selbstschutz und zur Kontrolle des Pandemiegeschehens zum Wohle aller dringend empfohlen.

(4) Im Rahmen von Angeboten oder Ereignissen wird empfohlen, den teilnehmenden Personen eine QR-Code-Registrierung für die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Institutes anzubieten.