Das Amtsgericht Bad Urach fällte am 14.02.2024 eine bemerkenswerte Entscheidung in Sachen Tanktop-Verbot (Az. 1 C 161/23): Ein Fitnessstudio untersagte per Aushang das Tragen sog. Muskelshirts. Das Verbot war geschlechtsneutral formuliert, galt also nicht nur für Männer. Dennoch fühlte sich ein Mitglied hierdurch als Mann diskriminiert, da das Verbot tatsächlich ausschließlich gegenüber Männern durchgesetzt wurde. Nachdem der Mann einige Male wegen des Tragens eines Tanktops ermahnt und einmal sogar des Studios verwiesen wurde, machte der Mann seinem Ärger per E-Mail Luft. Das Ende vom Lied war, dass das Studio wieder Tanktops für alle erlaubte. Der Mann verlangte vor dem AG Bad Urach vom Fitnessstudio dennoch die Unterlassung solcher Kleidervorschriften und Schadensersatz für die erlittene Diskriminierung in Höhe von 1.500 €, obwohl seine Mitgliedschaft mittlerweile schon beendet war.
Vor Gericht berief sich das Studio auf seine unternehmerische Entscheidung, für ein bestimmtes Bodybuilder-Klientel unattraktiv sein zu wollen. Daher sei es auch gerechtfertigt, die Kleiderordnung nur gegenüber Männern durchzusetzen, da Frauen ärmellose Shirts „aus funktionalen oder vielleicht auch aus Gründen der Eitelkeit“ trügen, nicht jedoch, um ihre Muskelmasse zur Schau zu stellen. Das Gericht sah allerdings in der Praxis, das Verbot von Muskelshirts nur gegenüber Männern durchzusetzen, eine verbotene Diskriminierung gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und sprach dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 250 € zu. Bei der Höhe der Entschädigung berücksichtigte das Gericht, dass der Mann weiter habe trainieren können und auch nur einmal des Studios verwiesen wurde. Da das Verbot in letzter Konsequenz aufgehoben wurde, seien 250€ – die einem 3,5-fachen Monatsbeitrag entsprachen – zur Kompensation ausreichend.
Bedeutung für die Branche:
Grundsätzlich ist ein Tanktop-Verbot per Hausordnung zwar zulässig. Aber dann muss es gegenüber allen Trainierenden ausgesprochen und auch praktisch durchgesetzt werden, um nicht Gefahr zu laufen, eine Unterlassungs- und Schadensersatzklage wegen des Vorwurfs der Diskriminierung zu erhalten.