URTEIL
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Rückzahlung Soforthilfe
(OVG NRW, Urteil vom 17.03.2023 (4 A 1988/22)
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen hat den Rückforderungsbescheid, in dem vorgenannt zu entscheidenden Fall für unwirksam erklärt.
Damalige Gesetzeslage: Am 26.3.2020 gab das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ bekannt (BAnz AT vom 31.3.2020 B2). Das Subventionsprogramm wurde zur Abmilderung der Folgen wirtschaftlicher Beeinträchtigungen von Unternehmen durch die Corona Pandemie aufgelegt.
Am 30.3.2020 informierte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie NRW über seine Internetseite über das Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe – das Land NRW hatte den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erweitert.