Das Bundeskabinett hat am 28.09.2022 Anpassungen bei der Energiesicherungsverordnung für kurzfristige Energiesparmaßnahmen (EnSikuMaÄV) vorgenommen. Betroffen sind die kurzfristigen Energiesparmaßnahmen, die für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023 gelten.
Richtiggestellt wurde, dass Werbeanlagen von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht beleuchtet werden dürfen. Hiervon ausgenommen sind Werbeanlagen, die auf Gewerbe und Beruf am selben Ort hinweisen. Diese dürfen während der Öffnungszeiten auch nach 22 Uhr beleuchtet werden. Das gilt zum Beispiel für Namenszüge.
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in naher Zukunft einen Inflationsausgleich zukommen lassen. Der Betrag wird dann brutto gleich netto sein; das heißt Steuern und Sozialabgaben sind auf einen Betrag in Höhe von maximal 3.000 Euro nicht zu entrichten. Allerdings muss die Inflationsausgleichsprämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Der Begünstigungszeitraum wird zeitlich bis Ende 2024 befristet werden. Einen Tag nach Verkündung des geplanten Gesetzes kann die Regelung angewendet werden.
Weitere Infos finden Sie hier.
Kostenfreie Schulung für Studierende
Am 1. Januar 2023 ist es soweit, dann dürfen nur noch diejenigen Personen EMS-Training am Kunden anwenden, die über die von der NiSV geforderte „Fachkunde EMF“ zur Stimulation verfügen. Damit dual Studierende der DHfPG auch weiterhin in ihrem Ausbildungsbetrieb mit EMS-Angebot zu 100 Prozent einsatzfähig bleiben, können sie kostenfrei am Lehrgang „EMS-Trainer/in“ bzw. „EMS-Trainer/in (hybrid)“ der BSA-Akademie teilnehmen (regulärer Preis: 398 Euro). Es ist lediglich die Gebühr für die Zertifizierungsprüfung zur „Fachkunde EMF“ durch die unabhängige Zertifizierungsstelle BSA-Zert zu entrichten (99 Euro zzgl. USt.; brutto: 117,81 Euro).
Sie sind DHfPG-Ausbildungsbetrieb mit EMS-Angebot und möchten von dieser Unterstützung profitieren? Dann rufen Sie uns an unter Tel.: +49 681 6855 580. Wir beraten Sie gern!
Weitere Infos finden Sie hier.
Am 06.10.2022 findet um 11 Uhr ein Online-Seminar unseres Fördermitgliedes go2zero statt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise und dem zunehmenden öffentlichen Bewusstsein für Nachhaltigkeits- und Klimaschutzthemen wird in dem Online-Seminar „Sport goes zero“ aufgezeigt, warum sich Sport- und Fitnessunternehmen zukünftig verstärkt mit der Reduktion ihres CO2-Fußabdrucks auseinandersetzen sollten.
Hierbei wird besonders auf die ökonomischen Vorteile eingegangen.
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