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FEiertagsarbeit

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Feiertage: Was müssen Sie als Arbeitgeber wissen?

Ostern steht vor der Tür und so mancher Arbeitgeber stellt sich die Frage, wie es sich eigentlich mit der arbeitsrechtlichen Behandlung der Feiertagsarbeit bzw. mit der Vergütung verhält, wenn aufgrund des Feiertags nicht gearbeitet wird. 

Bundeseinheitlich gibt es neun gesetzliche Feiertage (Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 01. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, 03. Oktober sowie der 1. und 2. Weihnachtstag). Hinzu kommen je nach Bundesland weitere gesetzliche Feiertage. Heiligabend und Silvester sind jedoch reguläre Arbeitstage. 

Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen.
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