Den BGH beschäftigte jetzt erstmals die Frage, ob Einzelhändler, die während der pandemiebedingten Schließungen keine Einnahmen erzielen konnten, dennoch die volle Miete zahlen müssen. Heute haben die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe ihr Urteil verkündet (Az. XII ZR 8/21).
Fest steht, dass die Mieter einen Verhandlungsanspruch haben: „Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommt.“
Dass in der Folge jeder Fall gesondert beurteilt werden muss, bestätigt zwar die Tendenz eines Musterfalls aus Sachsen, nämlich, dass eine pauschale Halbe/Halbe-Regelung abzulehnen ist. Grundsätzlich ist aber signalisiert worden, dass die Mietkosten bei coronabedingter Geschäftsschließung nicht alternativlos vom Mieter getragen werden müssen.
Für ein anberaumtes Gespräch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) brauchen wir Ihre Unterstützung! Schenken Sie uns ein wenig Ihrer Zeit und beantworten Sie die aktuelle Umfrage, damit wir weiter mit aussagekräftigen Argumenten Forderungen an die entsprechenden Ministerien stellen können. Mit den daraus resultierenden Daten wenden wir uns mit Forderungen für die Fitness- und Gesundheitsbranche an das BMWi.
Nach der Ministerkonferenz am vergangenen Freitag sind leider keine Lockerungen für die Fitness- und Gesundheitsanlagen beschlossen worden. Zum Jahreswechsel boomt traditionell die Fitnessbranche und ganz besonders im Januar. Die aktuellen coronabedingten Auflagen machen Ihre Arbeit als Fitnessanbieter nicht einfacher.
Teilnahme bis Donnerstag, 13.01.2022 um 12 Uhr – danke für Ihre Unterstützung!
Für Betriebe, die in der Regel nicht mehr als 30 Mitarbeitende beschäftigen, werden die finanziellen Belastungen bei Krankheit eines Arbeitnehmers bekanntlich durch das Umlageverfahren 1 (U1) abgefedert. Zu Anfang eines jeden Jahres – bis spätestens zum 27. Januar kann der Unternehmer den Erstattungssatz wechseln. Die meisten Krankenkassen bieten verschiedene Umlagesätze an; die Unternehmer können üblicherweise für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Sätze zwischen 40 und 80 Prozent wählen.
Mehr Informationen zu den Umlagesätzen finden Sie bei unserem Kooperationspartner DAK Gesundheit.
Zum Jahreswechsel gibt es immer wieder Änderungen – auch in der Sozialversicherung. Im Online-Seminar der DAK „Aktuelles aus der Sozialversicherung 2022″ erhalten Sie einen guten Überblick über alles, was Sie dazu wissen sollten. Das Online-Seminar findet am 20. Januar 2022 in der Zeit von 11:00 – 11:45 Uhr statt. Hier anmelden!
Mit dem Beginn des neuen Jahres können Sie als Halter eines oder mehrerer E-Fahrzeuge aktuell bis zu 380 EUR pro E-Fahrzeug als Quotenerlös aus dem marktbasierten Klimaschutzinstrument des THG-Quotenhandel pro Jahr erhalten. Auf der Plattform www.thg-bonus.de können Sie mit wenigen Klicks am THG-Quotenhandel teilnehmen. Über die Plattform erhalten Sie nach Abzug der Prozesskosten den höchsten Markterlös oder können sich unabhängig von den schwankenden Marktpreisen für eine garantierten Festerlös von 280 EUR pro Fahrzeug entscheiden. Sie benötigen lediglich jeweils ein Foto von Vorder- und Rückseite der Fahrzeugscheine und 5 Minuten Zeit für die Registrierung zur Teilnahme am Quotenhandel über die Plattform. Die Auszahlung erfolgt nach bestätigter Registrierung beim Umweltbundesamt, binnen 6 – 10 Wochen nach Anmeldung.
Mehr Informationen und die Kontaktdaten erhalten Sie bei unserem Fördermitglied THG-Bonus.
Bei einer Befragung der DAK-Gesundheit zum persönlichen Ausblick für 2022 stellte sich heraus, dass der Wunsch nach weniger Stress und mehr Zeit für Familie und Freunde nunmehr ganz oben auf der Liste der Befragten steht. Die junge Generation beschäftigt sich zudem vorrangig mit der Frage, wie sie ihr Verhalten umweltbewusster und klimafreundlicher gestalten kann. 59 Prozent der Befragten wollen sich außerdem mehr bewegen und Sport treiben und 50 Prozent wollen sich im neuen Jahr gesünder und ausgewogener ernähren.
Zum Überblick über die Neujahrsvorsätze geht es hier.
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