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Stand: 04.10.2022 | 10:58 Uhr

Corona Verordnung

Rheinland-Pfalz

Vierundreißigste Corona-Bekämpfungsverordnung (34. CoBeLVO) vom 30. September 2022 (gilt ab dem 1. Oktober 2022)

Hinweis: Hier finden Sie die aktuellen Verordnungen der einzelnen Bundesländer. Bitte informieren Sie sich über alle Änderungen, die Ihr Bundesland betreffen und überprüfen Sie, ob Ihr Landkreis oder Ihre Stadt abweichende Verordnungen festgelegt hat. Setzen Sie sich im Zweifel mit Ihrem zuständigen Ordnungs- oder Gesundheitsamt in Verbindung.

Hinweis: Die Landesregierung empfiehlt zum Eigen- & Fremdschutz weiterhin eine Maske zu tragen – besonders, wo Menschen spontan in Kontakt kommen oder sich nicht kennen. 3G gibt es nur noch in besonders schutzbedürftigen Bereichen.

Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen.
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