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Stand: 04.10.2022 | 13:32 Uhr

Corona Verordnung

Niedersachsen

Hinweis: Hier finden Sie die aktuellen Verordnungen der einzelnen Bundesländer. Bitte informieren Sie sich über alle Änderungen, die Ihr Bundesland betreffen und überprüfen Sie, ob Ihr Landkreis oder Ihre Stadt abweichende Verordnungen festgelegt hat. Setzen Sie sich im Zweifel mit Ihrem zuständigen Ordnungs- oder Gesundheitsamt in Verbindung.

§ 1 Regelungsbereich, allgemeine Verhaltensempfehlungen

(1) 1Diese Verordnung regelt für Niedersachsen neben den bundesrechtlich geregelten Schutzmaßnahmen nach § 28 b Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) notwendige Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus SARSCoV-2 und zu dessen Eindämmung, soweit nicht aufgrund des § 28 c IfSG erlassener Verordnungen der Bundesregierung abweichende Regelungen getroffen sind. 2Weitergehende Schutzmaßnahmen des Landes und der Kommunen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes bleiben unberührt.

(2) Allen Personen wird empfohlen, eigenverantwortlich

  1. eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2 insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen zu tragen,
  2. einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten,
  3. Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu ergreifen und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften.

 

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