Überblick: Was ist die Überbrückungshilfe III Plus?

Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprechen denjenigen der Überbrückungshilfe III. Neu ist eine „Restart-Prämie“, die denjenigen Unternehmen eine Personalkostenhilfe bietet, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal schneller aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen. Die Restart-Prämie kann alternativ zur Personalkostenpauschale beantragt werden. Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat bzw. insgesamt bis zu 300.000 Euro).

Hinweis: Die Überbrückungshilfe III Plus kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.

Hier erfahren Sie mehr.

 

Wer ist antragsberechtigt?

  1. Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen
    Unternehmen aller Größen, die die verschiedenen Förderbedingungen erfüllen, etwa zur Unternehmensgröße und zu Umsatzrückgängen

  1. Selbständige
    Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb

  1. Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen
    Gemeinnützige Einrichtungen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind

 

Informationen zur Förderung

 

Hinweise zum Verfahren der Abschlagszahlung

Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, wurden bei der Überbrückungshilfe III Plus bei allen Erstanträgen, Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt, bis zu 100.000 Euro pro Monat. Die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III Plus sind Anfang August 2021 gestartet.

Hier erfahren Sie mehr.