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Inkrafttreten einer Reform des Statusfeststellungs-
verfahrens zum 01.04.2022

Unternehmer und Erwerbstätige sollen künftig schneller und mit umfangreicher Rechtssicherheit den Status einer Tätigkeit bei der DRV Bund klären lassen können. An der Abgrenzung von Beschäftigung und Selbständigkeit, die durch eine Gesamtabwägung gewisser Einzelkriterien zu erfolgen hat, ändert sich allerdings durch die Reform nichts.

Statt der „Versicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung“ wird im Verfahren nach § 7a SGB IV n.F. künftig isoliert der „Erwerbsstatus“, also das Bestehen von Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit festgestellt. Wichtig ist, dass es damit erstmals möglich sein soll, eine Selbständigkeit auch feststellen zu lassen.

In Zukunft soll auf Antrag der Beteiligten bereits vor Aufnahme der Tätigkeit über den Erwerbsstatus entschieden werden ( in Form einer sog. Prognoseentscheidung; § 7a Abs. 4a SGB IV n.f.). Es handelt sich dann um keine vorläufige, sondern eine reguläre und endgültige Statusentscheidung (BGBl 2021 I S. 2970, 2990).

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