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Mindestlohn-, Midi- und Minijobgrenzerhöhungen

Zum 01.10.2022 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro brutto pro Stunde angehoben. Der Gesetzesentwurf wurde von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegt und die Erhöhung schließlich am 03.06.2022 durch den Bundestag beschlossen. Am 1. Juli wird der Mindestlohn bereits turnusmäßig von 9,82 Euro auf 10,45 Euro steigen.

Gleiches gilt für die Midi- und Minijobgrenzwerte:

Ab 01.10.2022 ist als Minijober beschäftigt, wer bis zu maximal 520 Euro monatlich verdient; Midijober können bis zu maximal 1.600 Euro erwirtschaften.

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