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Bonusprogramme der Krankenkassen

Einige Krankenkassen bieten sogenannte „Bonusprogramme“ an. Durch unterschiedliche Gesundheitsmaßnahmen – z.B. eine aktive Mitgliedschaft im Fitnessstudio – können die Trainierenden Bonuspunkte sammeln. In den meisten Fällen werden diese ab einer bestimmten Anzahl in bar ausgezahlt oder als Zuschuss für weitere Gesundheitsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.

Im Folgenden haben wir Ihnen alle wichtigen Inhalte der Bonusprogramme, die für Fitnessstudios relevant sind, zusammengefasst und uns hierbei auf die größten Krankenkassen konzentriert.

Steuerlicher Hinweis:

Krankenkassenboni für Fitnessstudiomitgliedschaft mindert nicht den Sonderausgabenabzug

Wenn Studios ihren Mitgliedern empfehlen, an Bonusprogrammen teilzunehmen, kommt diese Entscheidung Ihnen auch steuerlicherseits zugute: die Mitglieder müssen nicht befürchten, dass die Erstattungsleistungen der Krankenkassen zu einer geringeren Steuerbegünstigung führen.

Laut des Bundesfinanzhofes stellen die Boni eine Leistung der Krankenkasse dar, die die Sonderausgaben nicht beeinflussen und das Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung auch nicht steuerlich belasten darf.

Stand: 25.07.2023

Bonusprogramme und Bonustarife

Es gibt verschiedene Bonusprogramme und Bonustarife, die zum Beispiel eine aktive Mitgliedschaft im Fitnessstudio mit Auszahlungen belohnen. Die Programme und Tarife unterscheiden sich regional: 

 

Zusätzliche Gesundheitsleistungen: 

AOK-Versicherte können über bestimmte Gesundheitsangebote Erstattungen für Mehrleistungen erhalten. Zum Beispiel wird in manchen Gesundheitskassen die aktive Mitgliedschaft im Fitnessstudio bezuschusst. Die Angebote unterscheiden sich in unterschiedlichen Regionen im Inhalt und in ihrer Bezeichnung: 

 

AOK Bonus-App: 

In einigen Regionen können die Bonuspunkte über die AOK Bonus-App gesammelt werden.
In folgenden Regionen wird die App angeboten: 

 

Weitere Angebote im Bereich Fitness: 

AOK Bremen/ Bremerhaven:

AOK Herzgesundheit digital

Hierbei handelt es sich um ein 12-wöchiges, App-gesteuertes Trainingsprogramm, welches sich an AOK-Versicherte (20 bis 75 Jahre) mit Bluthochdruck richtet. Betreut durch Coaches und über die myHeartHealth-App, erhalten Teilnehmende einen individuellen Trainingsplan, bestehend aus Kraft- und Ausdauerübungen.

Barmer Bonusprogramm

Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?

  • bis zu 1.000 Punkte pro Kalenderjahr
  • Geldprämie (100 Punkte = 10 EUR): Auszahlung bereits ab der 1. Maßnahme
  • Zuschussprämie  bei 500 Punkte in Höhe von 75 EUR
  • Punkteschenkung an Bonusprogramm-Teilnehmende

Eine Kombination der Prämien ist bis zu 1.000 Punkte pro Kalenderjahr möglich.

NEU ab 2023: Bei der Einreichung von mind. 500 Punkten in drei aufeinanderfolgenden Jahren, erhält der Teilnehmende 500 Extrapunkte.

Mit welchen Gesundheitsmaßnahmen können Punkte gesammelt werden?

  • Erwachsene: Regelmäßiger Besuch im Fitnessstudio (150 Punkte) 
  • Bewegungs-, Entspannungs- und Ernährungskurse (2 x 150 Punkte) 
  • Teilnahme an Sportveranstaltungen (150 Punkte)


Welche Möglichkeiten werden angeboten, die Bonuspunkte einzureichen?

  • online über die BARMER-App, über das BARMER-Benutzerkonto oder per Post 
  • Nachweise können direkt abfotografiert und hochgeladen werden oder über ein Bonusheft gesammelt werden


Mehr Informationen

Genaue Angaben und Hintergründe zu dem Bonusprogramm finden Sie in der Satzung

Bonusprogramm G-win

Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?

  • Bonus als Geldprämie
    • G-win Sport Bonusprogramm (je nachgewiesene Aktivität 10 EUR – Erwachsene max. Bonus von 90 EUR, Kinder max. Bonus von 60 EUR)
    • G-win Vorsorge
  • Gesundheitskurse: 100% Erstattung bei Kursen in Höhe von max. 80 EUR (zweimal pro Jahr)


Welche Gesundheitsmaßnahmen sind bonusfähig?

  • regelmäßige Teilnahme an einem qualitätsgesicherten Präventionskurs gemäß § 20 Absatz 5 SGB
    • Nur einmal pro Kalenderjahr
  • regelmäßiger Sport (zum Beispiel aktive Mitgliedschaft im Fitnessstudio)
    • höchstens drei Sportaktivitäten pro Kalenderjahr
  • gesundes Körpergewicht


Welche Möglichkeiten werden angeboten, die Bonuspunkte einzureichen?

  • Unterlagen im Online-Kundenportal der Bosch BKK hochladen (bis zum 30.06. des Folgejahres)
  • Hinweis: Nachweise per Post oder E-Mail werden nicht berücksichtigt.

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Genaue Angaben und Hintergründe zu dem Bonusprogramm finden Sie in der Satzung

Bonusprogramm AktivBonus und AktivBonus Junior

Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?

  • Geldprämien (1 Punkt entspricht 1 EUR)
  • Zuschüsse für besondere Gesundheitsleistungen, wie zum Beispiel die Mitgliedschaft im Fitnessstudio (20% mehr wert als Geldprämien)
  • Verdopplung der Bonuspunkte bei der Bezuschussung von Sport- und Fitnessausrüstung oder Fitness-Trackern
  • Erfolgsplus (ab 16. Lebensjahr, nur in Verbindung mit Sportnachweis und erst ab dem Erreichen von 70 Bonuspunkten)


Mit welchen Gesundheitsmaßnahmen können Punkte gesammelt werden?

  • Mitgliedschaft in Fitnessstudios und Sportvereinen (50 Bonuspunkte) 
  • Präventionskurse (10 Punkte)
    • Präsenz- und Onlinekurs (ZPP geprüft) maximal zweimal jährlich
  • Gesundheitsdaten im Normalbereich (35 Punkte mit Erfolgsplus)


Welche Gesundheitsleistungen werden bezuschusst?

  • Punktwert der einzutauschenden Bonuspunkte erhöht sich um 20 Prozent:
    • Hilfsmittel oder Medizinprodukte zur Gesunderhaltung, Kompression und Stabilisation
    • Sportmedizinische Untersuchung
    • Mitgliedschaft im Sportverein / Fitnessstudio
    • Zusätzliche Präventions- oder Gesundheitskurse
    • Sonstige vertragsärztlich verordnete (privat) Hilfsmittel
      (z. B. Sporteinlagen für Kinder)
  • Punktwert der einzutauschenden Bonuspunkte erhöht sich um 50 Prozent:
    • Sport- und Fitnessausrüstung
    • Körpermessgeräte zur kontinuierlichen Dokumentation
      von Distanzen und Gesundheitswerten


Welche Möglichkeiten werden angeboten, um die
Bonuspunkte einzureichen?

  • Anmeldung über die DAK-App oder im geschützten Kundenbereich „Meine DAK“
  • Das Bonusjahr beginnt am 1.1. und endet am 31.12. des laufenden Bonusjahres.
  • Der Tag der Maßnahme bzw. das Rechnungsdatum darf zum Zeitpunkt der Beantragung des Bonus nicht mehr als 24 Monate zurückliegen.

Hinweis:
Die DAK-Gesundheit ist verpflichtet, Bonuszahlungen dem zuständigen Finanzamt zu melden.

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Genaue Angaben und Hintergründe zu dem Bonusprogramm finden Sie in der Satzung

Bonusprogramm ab 2022

Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?

  • Bonus als Geldprämie:
    • 7,50 EUR für Maßnahmen nach § 65a Abs. 1 SGB V 
    • 25,00 EUR für Maßnahmen nach § 65a Abs. 1a SGB V
  • INFO: Auszahlung bereits ab der ersten Maßnahme
  • Rückerstattung im Rahmen des Gesundheitskontos


Welche Gesundheitsmaßnahmen sind bonusfähig?

  • Gesundheits-Check-up, Impfungen sowie unterschiedliche Früherkennungen
  • Gesundheitskurse, Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio, Teilnahme an öffentlichen Sportveranstaltungen etc.
  • INFO: Status BMI/Nichtraucher kann nur in Kombination mit einer weiteren Maßnahme eingereicht werden


Welche Möglichkeiten werden angeboten, die Bonuspunkte einzureichen?

  • über die Service-App, ein Kontaktformular oder per Post 
  • Der Bonuspass kann rückwirkend für vier Jahre und auch vor dem Ende eines Kalenderjahres eingereicht werden


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Genaue Angaben und Hintergründe zu dem Bonusprogramm finden Sie in der Satzung.

hkk bonusaktiv

Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?

  • Prämienanspruch schon nach der ersten Aktivität
  • Hkk Sofortbonus: Auszahlung der Aktivitäten einmal jährlich
    • Die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio wird mit 10 EUR Sofortbonus belohnt.
  • Hkk Gesundheitszuschuss: Zuschuss zu Kosten für selbst in Anspruch genommene Leistungen
    • Die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio entspricht einem Gesundheitszuschuss von 12,50 EUR.


Welche Gesundheitsmaßnahmen sind bonusfähig?

  • Im Rahmen des hkk Vorsorgebonus: Früherkennung, Vorsorge und Gesundheits-Check-Up
  • Im Rahmen des hkk Aktivbonus: Sport und Fitness: Mitgliedschaft im qualitätsgesicherten Fitnessstudio (mind. 26 Trainingseinheiten pro Jahr) oder im Sportverein, Präventionskurs nach §20, Betriebssport , Hochschulsport, Sportabzeichen (DOSB) –  Leistungsabzeichen eines deutschen Sportverbandes, Spaß am Sport und hkk-Online-Coach ab 18 Jahren

Welche Gesundheitsmaßnahmen werden bezuschusst?

  • Hkk-Extraleistungen im Rahmen des hkk Gesundheitszuschusses:
    • Sport- und Fitnessausrüstung
    • Sportveranstaltungen (Start-/Teilnahmegebühren)
    • Sport- und Gesundheits-Apps

Welche Möglichkeiten werden angeboten, um die Bonus-Nachweise einzureichen?

  • Einreichung des Bonusaktiv-Passes (wird nach Online-Anmeldung per Post zugeschickt) *
  • Mitteilung der gewünschten Prämie durch Antragstellung (Wahl zwischen Auszahlung oder zweckgebundenen Zuschüssen)
  • Ende der Teilnahme am 31.12.
  • Einreichung des Bonushefts bis spätestens dem 31.03. des Folgejahres
  • Anspruch auf Gesundheitszuschüsse verfällt am 31.12. des Folgejahres

*Absolvierte Bonusmaßnahmen müssen durch den entsprechenden Leistungserbringer schriftlich im Bonusheft bestätigt werden. Rechnungen der erstattungsfähigen Gesundheitsleistungen müssen entweder aus dem Bonusjahr oder dem Folgejahr stammen, in dem der Bonusanspruch erworben wurde.

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Genaue Angaben und Hintergründe zu dem Bonusprogramm finden Sie in der Satzung. 

IKK Bonus

Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?

  • Geldbonus
  • Zuschüsse für Gesundheitsmaßnahmen (beträgt das Dreifache der Bonuszahlung, bei Kosten unterhalb dieses Zuschusses werden maximal die tatsächlichen Aufwendungen erstattet)


Welche Gesundheitsmaßnahmen sind bonusfähig?

  • 75 EUR Zuschuss oder 25 EUR Geldbonus (mind. zwei Aktivitäten oder eine Aktivität und einen Statuswert)
    • regelmäßig qualitätsgesicherte Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 5 SGB V 
    • aktive Mitgliedschaft oder mind. 20 Trainingseinheiten in einem qualitätsgesicherten Fitness- oder Sportstudio
    • Statuswerte: Deutsches Sportabzeichen, BMI etc.
  • 30 EUR Zuschuss oder 10 EUR Geldbonus
    • Gesundheits-Check-up, Vorsorgeuntersuchungen, weitere ärztliche Untersuchungen etc.
  • 15 EUR Zuschuss oder 5 EUR Geldbonus
    • Schutzimpfung, Zahnvorsorge etc.

Hinweis: Jede Maßnahme muss im Kalenderjahr der Bonusteilnahme stattgefunden haben.

Welche Möglichkeiten werden angeboten, die Bonus-Nachweise einzureichen?

  • digital über die IKK classic-App, über die IKK Onlinefiliale, über das IKK-Servicecenter oder über das Onlineformular (mit anschließender Zusendung per Post)
  • Teilnahmezeitraum beträgt ein Kalenderjahr (Antrag kann jedoch bis Ende März des Folgejahres eingereicht werden)

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Genaue Angaben und Hintergründe zu dem Bonusprogramm finden Sie in der Satzung. 

IKK Bonus

Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?

  • Aktivbonus: Geldbonus von bis zu 60 EUR
  • Gesundheitsbonus: Zuschüsse für Gesundheitsmaßnahmen von bis zu 120 EUR (Der Zuschuss beträgt das Zweifache der berechneten Bonuszahlung. Bei Kosten unterhalb dieses Zuschusses werden max. die tatsächlichen Aufwendungen erstattet.)
  • Hinweis: eine Ansparung des Bonus ist über einen Zeitraum von drei Jahren möglich (bis zu 360 EUR).


Welche Gesundheitsmaßnahmen sind bonusfähig?

Zusammen mit ihren Angehörigen können Teilehmer pro Kalenderjahr bis zu sechs der folgenden Maßnahmen bonifizieren lassen:

  • aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio
  • Teilnahme an Sport- und Gesundheitsveranstaltungen
  • zertifizierte Gesundheitskurse
  • Gesundheits-Check-Up
  • Vorsorgeuntersuchungen und zahnärztliche Untersuchungen
  • etc.

Welche Gesundheitsmaßnahmen werden bezuschusst oder vollstädig erstattet?

  • Gesundheitskurse außerhalb des gesetzlichen Leistungskataloges
  • Eigenleistungen zur Gesundheitsvorsorge in Fitnessstudios
  • etc.

Welche Möglichkeiten werden angeboten, die Bonus-Nachweise einzureichen?

  • Anfordern des personalisierten Bonusantrags über die „Meine IKK Südwest“ Onlinefiliale 
  • Teilnahme am Aktivbonus ab dem ersten Jahr, Teilnahme am Gesundheitsbonus ab dem zweiten Jahr der Mitgliedschaft
  • Einreichungsfrist für den Gesundheitsbonus 31.12.
  • Wahl der Bonusvariante erfolgt bis zum 30.04. des Folgejahres

Mehr Informationen

Genaue Angaben und Hintergründe zu dem Bonusprogramm finden Sie in der Satzung. 

KKH Bonus

Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?

  • Bonus als Geldprämie (direkte Auszahlung)
  • Bonus als Gesundheitsbudget (Auszahlung nach Einreichung der Rechnungen selbst bezahlter Gesundheitsleistungen)
    • Budget beträgt das Zweifache der direkten Bonuszahlung 
  • Hinweis: nicht in Anspruch genommene Zuschüsse verfallen nach Ablauf des Kalenderjahres.  

 

Welche Gesundheitsmaßnahmen sind bonusfähig?

  • Aktiv-Bonus: gesundheitsfördernde Aktivitäten und gute Gesundheitswerte
    • Basismaßnahmen z. B. die regelmäßige sportliche Aktivität im qualitätsgesicherten Fitnessstudio und Teilnahme an einem Präventionskurs nach §20 Absatz 5 SGB mit dem Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“ 
    • Zusatzmaßnahmen z. B. medizinische Normwerte für Blutdruck oder BMI
    • Hinweis: Es können maximal zwei Maßnahmen eingereicht werden. Es ist mindestens eine Basismaßnahme erforderlich. Jede Maßnahme entspricht einer Geldprämie von 15 EUR oder 30 EUR Gesundheitsbudget 
  • Vorsorge-Bonus: Impfungen und gesetzliche Untersuchungen
    • Hinweis: Alle Prämien der verschiedenen Maßnahmen werden zusammengezählt.

 

Welche Möglichkeiten werden angeboten, die Bonus-Nachweise einzureichen?

  • Einreichen des Nachweisbogens sowie der Rechnungen per Post oder online über „Meine KKH“ (bis spätestens Ende März des Folgejahres möglich)
  • Ist das Gesundheitsbudget zur Einreichungsfrist nicht aufgebraucht, verfällt der Restbetrag.

Mehr Informationen

Genaue Angaben und Hintergründe zu dem Bonusprogramm finden Sie in der Satzung

AktivBonus, SportBonus und Gesundheitskonto

Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?

  • Geldprämie
    • AktivBonus
    • SportBonus (alle Angebote nur einmal im Kalenderjahr): Bewegungsangebot im Fitnessstudio oder Sportverein – 70 EUR, Sportabzeichen – 5 EUR
  • Zuschuss über ein Gesundheitskonto (gesundPlus)
    • Guthaben beträgt 150 EUR
    • Anspruch auf das Guthaben hat man, wenn folgende Pflichtmaßnahmen im Teilnahmezeitraum (ein Kalenderjahr) nachgewiesen werden: Zahnuntersuchung, Impfungen, eine Gesundheitsuntersuchung oder eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen 


Welche Gesundheitsmaßnahmen sind bonusfähig?

  • regelmäßige Wahrnehmung von Bewegungsangeboten in einem qualitätsgesicherten Fitnessstudio 
  • Erwerb eines anerkannten Sportabzeichens, einschließlich qualifiziertem, angeleitetem Trainingsvorlauf (mit Übungsleitung)


Welche Leistungen werden bezuschusst? (gesundPlus)

  • weiterer zertifizierter Gesundheitskurs, wenn bereits zwei im Teilnahmezeitraum bezuschusst wurden
  • nicht zertifizierte Gesundheitskurse/-programme
  • Fitnessarmbänder


Welche Möglichkeiten werden angeboten, die Bonus-Nachweise einzureichen?

  • Anfordern der Nachweisbögen über die Homepage
  • Einreichen im Online-Kundenbereich „Meine KNAPPSCHAFT“, per Post oder in einer Geschäftsstelle 
  • Mit Einreichung des Nachweisbogens erklärt der Versicherte das Bonusjahr als abgeschlossen.
  • Der Nachweisbogen ist spätestens bis zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres einzureichen.

Mehr Informationen zum gesundPlus und dem Bonusprogramm.

Genaue Angaben und Hintergründe zu dem Bonusprogramm finden Sie in der Satzung

fitforcash

Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?

  • Aktiv-Bonus: Barauszahlung von 10 EUR je nachgewiesener Vorsorgemaßnahme und 40 EUR für bis zu zwei Gesundheitskurse
  • Aktiv-Konto: Erstattung privater Kosten für Gesundheitsmaßnahmen (Betrag der Erstattung ist 1,5-mal höher als Barauszahlung)
    • 15 EUR für jede Vorsorgeleistung und je 60 EUR für bis zu zwei Gesundheitskurse
  • Bei Kosten unterhalb der 1,5-fachen Höhe werden maximal die tatsächlichen Aufwendungen erstattet.


Welche Gesundheitsmaßnahmen sind bonusfähig?

  • aktive Mitgliedschaft im Fitnessstudio
  • aktive Teilnahme an Sportveranstaltungen 
  • Gesundheitskurse i. S. des § 20 SGB V (hierfür erhalten Teilnehmende sogar 40 EUR)
  • Gesundheits-Check-up
  • etc.


Welche Gesundheitsmaßnahmen werden im Rahmen des Aktiv-Kontos bezuschusst?

  • Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus
  • Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder Sportverein 
  • etc.


Welche Möglichkeiten werden angeboten, um die Bonus-Nachweise einzureichen?

  • Teilnahme für jeweils ein Kalenderjahr (erfordert schriftliche Teilnahmeerklärung)
  • Anfordern und Zusenden des Bonusformulares  per Post oder per E-Mail 
  • Einreichung von Nachweisen ist bis Ende März des Folgejahres möglich

Mehr Informationen

Genaue Angaben und Hintergründe zu den Bonusprogrammen finden Sie in der Satzung.

SBK-Bonusprogramm

Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?

  • Bonus als Geldzahlung oder als Rechnungserstattung


Welche Gesundheitsmaßnahmen sind bonusfähig?

  • aktive Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder Sportkurs (1x jährlich 10 EUR)
  • zertifizierte Gesundheitskurse (2x jährlich 10 EUR)
  • aktive Teilnahme an Sportveranstaltungen o. a. bewegungsfördernden Angeboten (2x jährlich 10 EUR)


Welche Rechnungen werden bezuschusst?

  • Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus
  • Fitnesstracker
  • Sport- und Fitnessgeräte 
  • zertifizierte Sport-, Fitness- und Gesundheitskurse, auch Gesundheits-Apps, die Online-Kurse für Prävention oder Fitnessaufbau umfassen
  • Sportuntersuchungen


Welche Möglichkeiten werden angeboten, die Bonus-Nachweise einzureichen?

  • Einreichen online über „Meine SBK-App“ bis spätestens dem 31.03. des Folgejahres


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Genaue Angaben und Hintergründe zu den Bonusprogrammen finden Sie in der Satzung.

LKK-Bonusprogramm

Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?

Im Rahmen des LKK-Bonusprogramms können Versicherte eine Geldprämie erhalten.

  • 1 Bonuspunkt = 1 EUR
  • Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten
    • Für jede Maßnahme erhalten Versicherte 10 Bonuspunkte.
  • Bonus für Einzelmaßnahmen
    • Für einen Großteil der Maßnahmen erhalten Versicherte 10 Bonuspunkte.

Mit welchen Gesundheitsmaßnahmen können Punkte gesammelt werden?

  • Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten
    • regelmäßige Leistungen zur Primärprävention (Zeitraum zwischen den Maßnahmen nicht über 18 Monate)
    • Auszahlung erst ab 20 Bonuspunkten möglich
  • Bonus für Einzelmaßnahmen
    • regelmäßige Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen etc.
    • Beim Einreichen von 30 Bonuspunkten erfolgt die Auszahlung eines Sonderbonus von zusätzlich 10 EUR.

Welche Möglichkeiten werden angeboten, die Bonuspunkte einzureichen?

  • über den Nachweis im LKK-Bonusheft (nach vorheriger schriftlicher Teilnahmeerklärung)
  • gesonderte Teilnahmeerklärung für beide Bonusprogramme erforderlich
  • Einreichen höchstens einmal im Jahr möglich

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Genaue Angaben und Hintergründe zu dem Bonusprogramm finden Sie in der Satzung

TK-Bonusprogramm

Welcher Mehrwert ergibt sich aus dem Bonusprogramm?

  • TK-BonusDirect: Barauszahlungen ab der ersten Maßnahme (je Maßnahme = 1.000 Bonuspunkte = 10 EUR)
    • maximal 200 EUR je Teilnahmejahr sichern
  • TK-Gesundheitsdividende: Zuschuss zu einer Gesundheitsleistung ab 1.000 Punkten (doppelter Wert im Vergleich zur Barauszahlung, je Maßnahme = 20 EUR)
    • maximal 400 EUR je Teilnahmejahr sichern
  • Gesundheitsbonus alternativ auch als Sachbonus


Welche Gesundheitsmaßnahmen sind bonusfähig?

  • Mitgliedschaft in Fitnessstudio, Sportverein, Betriebs-/Hochschulsport 
  • Sportveranstaltungen und vergleichbare Aktivitäten unter qualifizierter Anleitung
  • Sportabzeichen (z. B. DOSB, DLRG) und vergleichbare Auszeichnungen mit regelmäßiger qualitätsgesicherter Vorbereitung
  • Gesundheitsangebote zur individuellen Primärprävention
  • TK-Fit: über die TK-App Lieblingssportart tracken und Punkte sammeln
  • etc.


Welche Leistungen werden bezuschusst (TK-Gesundheitsdividende)?

  • Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus
  • Gesundheitskurse (auch online)
  • Mitgliedschaft im Fitnessstudio
  • Sport- und Fitnessausrüstung
  • Sport- und Fitnesskurse (auch online)
  • Sportmedizinische Untersuchung und Beratung (sofern die in § 27e genannten Voraussetzungen erfüllt sind)
  • Sportveranstaltungen (Start-/Teilnahmegebühren)


Welche Möglichkeiten werden angeboten, die Bonuspunkte einzureichen?

  • online über die Webseite „Meine TK“ sowie über die TK-App
  • Länge des Bonuszeitraums: 12 Monate (Einreichung bis Ende März des Folgejahres möglich)
  • Einreichung online über die TK-App oder über „Meine TK“ oder per Post 

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Genaue Angaben und Hintergründe zu dem Bonusprogramm finden Sie in der Satzung

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