Überbrückungshilfe IV
Ab sofort können Unternehmen die neue Überbrückungshilfe IV zum Ausgleich für Belastungen durch die Corona-Krise erhalten. Auf der Internetplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können Steuerberater nun bis Ende April Anträge für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen, wie das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mitteilt. Die Förderbedingungen haben sich nach Angaben des Ministeriums im Vergleich zum vergangenen Jahr kaum verändert.