GOOGLE FONTS

Aktuelle Gerichtsentscheidung

Das Landgericht Baden-Baden (LG Baden-Baden, Beschluss v. 11.10.2022, Az. 3 O 277/22) hat eine einstweilige Verfügung gegen einen der federführenden Anwälte der aktuellen Google Fonts Abmahnwelle erlassen.

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Aktuelle Gerichtsentscheidung

Das Landgericht Baden-Baden (LG Baden-Baden, Beschluss v. 11.10.2022, Az. 3 O 277/22) hat eine einstweilige Verfügung gegen einen der federführenden Anwälte der aktuellen Google Fonts Abmahnwelle erlassen.

Damit erhärtet sich der Verdacht, dass durch die große Anzahl der Anschreiben rechtsmissbräuchlich gehandelt wird und vor allem, dass eine Rechtsverletzung durch vorsätzliches Aufsuchen diverser Homepages und damit eigenständiger Herbeiführung der IP-Adressen-Weitergabe an einen US-Server keinen Schadensersatzanspruch begründen kann. Das Hauptsacheverfahren und die genaue Begründung des Gerichts stehen allerdings noch aus. Wir halten Sie hier weiterhin auf dem Laufenden.

Bedeutung für die Branche:
Vorgenannte einstweilige Verfügung schützt Sie nicht davor, eine Abmahnung zu erhalten. Den Schutz hat aktuell nur der Antragsteller aus Baden-Baden. Bitte achten Sie weiterhin darauf, dass die Schriftart „Google Fonts“ auf Ihrem eigenen Server hochgeladen wird. So vermeiden Sie, dass die IP-Adresse Ihrer Homepage-Besucher an einen Server in den USA weiter übermittelt wird. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt gerne zur Verfügung.

Am 02.11.2022 erklären Ihnen unsere Juristinnen, Andrea Elbl und Gülizar Cihan, im Rahmen eines Online-Seminars alle weiteren Hintergründe zu Google Fonts.

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