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Sondersitzung des Bundesrates

Gaspreisbremse für kleine und mittlere Unternehmen kommt!

Die Bundesregierung will zum 01.03.2023, mit Rückwirkung für Februar 2023, die sogenannte Gaspreisbremse einführen. Diese soll auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten, sofern ihr Verbrauch unter 1,5 Gigawattstunden pro Jahr liegt.

© Yvonne Weis – stock.adobe.com

Hierzu hat Bundesratspräsident Tschentscher, auf Bitten der Bundesregierung, heute eine Sondersitzung des Bundesrates einberufen. Der Bundesrat hat das geplante Gesetz gebilligt, sodass es nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten kann.

Die monatliche Entlastung soll in Form einer Preisdeckelung stattfinden. Diese wird sich auf 80 Prozent des Vorjahresverbrauches erstrecken. Als Vorjahresverbrauch gilt die Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde. Für diesen Verbrauch gilt eine Deckelung des Gaspreises auf 12 Cent pro Kilowattstunde, bei Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde.

Bedeutung für die Branche:
Aktuell sind die Gaspreise im Durchschnitt auf 21 Cent pro Kilowattstunde gestiegen.Gemessen an der aktuellen Preissteigerung, wird die Gaspreisbremse also eine erhebliche Entlastung bringen.

Wichtig: Da die Gaspreisbremse erst im März 2023 greifen soll, hat die Regierung vereinbart, dass eine erste Entlastung bereits im Dezember 2022 kommen muss. Diese Soforthilfe wird in der Form verwirklicht, dass die Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme für den Weihnachtsmonat vom Staat übernommen werden. Bei Mietern wirkt sich das erst in der Jahresendabrechnung 2023 mit einer entsprechenden Gutschrift aus. Aber: Wessen Abschläge bereits in 2022 erhöht wurden, der darf diesen Erhöhungsbetrag einbehalten und hat damit schon mal Ausgaben für Dezember 2022 eingespart.

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