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In Bayern müssen laut der Begründung der Verordnung zur Änderung der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. November 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 773) Mitarbeitende zweimal die Woche einen PCR-Test vorlegen. Das führt zu einer drastischen Belastung der Personalwirtschaft der Studios, denn PCR-Tests sind nicht flächendeckend überall binnen kürzester Zeit durchführbar und bis zum Testergebnis vergehen mindestens 24 Stunden. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, dürfen Mitarbeitende nicht beschäftigt werden. Die Kosten pro Test belaufen sich auf 80 € aufwärts.

Der DSSV sieht die, seit diesem Wochenende geltenden, Regelungen als verehrendes Zeichen der Bayerischen Staatsregierung an die wirtschaftlich durch die Corona-Krise bereits stark gebeutelten Studios an!

Zum einen können unter der bereits nahezu bayernweit geltenden roten Ampelstufe ohnehin nur Geimpfte und Genesene in den Fitness- und Gesundheitsanlagen trainieren. Damit drängt sich wieder die Frage auf, wie rechtlich richtig und wirtschaftlich tragbar mit allen anderen Mitgliedern umgegangen werden soll.

Zum anderen fehlen den Betreibern ab sofort eine Vielzahl der Beschäftigten. Diese müssen von der Arbeit freigestellt werden, zumindest, solange ihr Testergebnis noch nicht vorliegt.

Der DSSV macht sich für Sie stark und hat sich mit dieser Problematik an die Bayerische Landesregierung gewandt! Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten!

Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen.
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