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DSSV-Newsletter vom 28.03.2022

Noch 10 Tage bis zur FIBO 2022: Schnell noch Tickets sichern!

Wir sind wieder auf der FIBO, der weltweit größten Messe für Fitness, Wellness und Gesundheit, in Köln vertreten und freuen uns darauf, Sie fachkundig zu allen Branchenthemen zu beraten. Eine Übersicht über die jeweiligen Stände unserer Fördermitglieder aus allen Bereichen der Industrie finden Sie hier.

Auf der FIBO 2022 präsentiert sich der DSSV in Halle 7 am Messestand D49 mit einem Team von zehn Mitarbeitenden. Neben der Geschäftsführung stehen Ihnen vor Ort auch DSSV Juristin Gülizar Cihan für Fragen zur Verfügung. Weiterhin können Sie an dem Fachvortrag von Florian Kündgen zum Thema „Do‘s and Don’ts for Startups – Von Anfang an erfolgreich starten“ teilnehmen.

Wir freuen uns auf alle Mitglieder, Interessenten und Industriepartner und sind über die ganze Messe hinweg als persönlicher Ansprechpartner für Sie vor Ort. Gerne können Sie auch einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren, sofern Sie zu einem bestimmten Zeitfenster die Experten vor Ort sprechen möchten. Hier geht es zum Formular.

Reminder: Exklusiv für DSSV-Mitglieder können wir rabattierte FIBO-Tickets anbieten. Als Mitglied zahlen Sie mit dem Rabattcode anstatt 38 Euro nur 20 Euro. Die Anzahl der rabattierten Tickets ist jedoch begrenzt, weshalb Sie nicht lange zögern sollten. Um vergünstigte Tickets zu erhalten, geben Sie einfach beim Kauf der Tickets im FIBO-Shop den Code ein, welchen Sie hier im Mitglieder-Login finden.

Mehr Informationen finden Sie hier.

FIBO Congress - jetzt Ticket sichern!

Vom 7. bis 9. April 2022 können Sie sich beim diesjährigen FIBO Congress auf ein umfangreiches Programm mit spannenden Vorträgen „aus der Praxis für die Praxis“ von hochkarätigen Referentinnen und Referenten sowie auf optimale Möglichkeiten zum persönlichen Gespräch freuen. Nutzen Sie Ihre Chance und profitieren Sie von der einzigartigen Kombination aus Fachkongress und Leitmesse bereits ab 99 EUR.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Antragsfrist für Überbrückungshilfe III plus endet am 31. März

Von dem Bundeswirtschaftsministerium wurden neue Informationen zur Überbrückungshilfe veröffentlicht. Hier ein kurzer Überblick:

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III Plus (Zeitraum: Juli bis Dezember 2021) läuft zum 31. März 2022 aus. Nach dem genannten Datum sind keine Anträge für den Zeitraum mehr möglich. Prüfende Dritte wurden ebenfalls informiert.

Änderungsanträge und Verlängerung der Überbrückungshilfe IV
Ab sofort sind Änderungsanträge der Überbrückungshilfe IV möglich. Eine Anleitung finden Sie hier.

Die Verlängerung der Überbrückungshilfe IV wird Anfang April beginnen. Wie schon bei der Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus erfolgt dies über Änderungsanträge, d.h. Unternehmen, die bereits für die Monate Januar bis März einen Antrag auf Überbrückungshilfe IV gestellt haben, können bei anhaltenden coronabedingten Umsatzrückgängen (im Vergleich zu 2019) über den Änderungsantrag eine Verlängerung für die Monate April bis Juni beantragen. Zu beachten ist, dass nur Erstantragsteller auf Überbrückungshilfe IV Abschlagszahlungen erhalten.

Die Beta-Tests für die Endabrechnungen sind erfolgreich angelaufen. Die Einreichung der Endabrechnungen wird voraussichtlich vor Ende des ersten Halbjahres 2022 möglich sein. Ziel ist es, den Antragsprozess für die Endabrechnung für alle testenden Dritten bis Mitte Mai zu starten und dann die Bearbeitung im Fachverfahren zu ermöglichen.

Hier finden Sie die aktuelle Übersicht aller Maßnahmen mit Änderungen bei den steuerlichen Maßnahmen, Kurzarbeitergeld, erweiterter Grundsicherung und Härtefallhilfen. Die nächste Aktualisierung erfolgt Anfang April.

Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen.
040 766 24 00