DSSV-Newsletter vom 22.02.2022

Vergangene Woche hat der DSSV alle verantwortlichen Bundes- und Landesministerien zu konsequenten Lockerungen aufgefordert und darauf gedrängt, die Beschränkungen der 2G Plus-Regelung bis spätestens März für Fitness- und Gesundheitsanlagen bundesweit auf 3G zu reduzieren.

Nachdem Bayern diese Forderung bereits seit dem 17.02. umgesetzt hat, zieht nun das nächste Bundesland nach. Die Landesregierung von Hessens hat heute bereits eine neue Coronaschutz-Verordnung gültig ab 04.03. veröffentlicht. Fitness- und Gesundheitsanlagen dürfen demnach ab 04.03. unter 3G Bedingungen öffnen. Alle weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Wir freuen uns auf Sie!

Wir sind wieder auf der FIBO, der weltweit größten Messe für Fitness, Wellness und Gesundheit, in Köln vertreten und freuen uns darauf, Sie fachkundig zu allen Branchenthemen zu beraten.

Auf der FIBO 2022 präsentiert sich der DSSV in Halle 7 am Messestand D49 mit einem Team von zehn Mitarbeitenden. Neben der Geschäftsführung stehen Ihnen vor Ort auch das Juristinnen-Team für Fragen zur Verfügung. Weiterhin können Sie an dem Fachvortrag von Florian Kündgen zum Thema „Dos and Don’ts for Startups – Von Anfang an erfolgreich starten“ teilnehmen.

Wir freuen uns auf alle Mitglieder, Interessenten und Industriepartner und sind über die ganze Messe hinweg als persönlicher Ansprechpartner für Sie vor Ort. Gerne können Sie auch einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren, sofern Sie zu einem bestimmten Zeitfenster die Experten vor Ort sprechen möchten. FIBO 2022 – For a strong and healthy society.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Landgericht Berlin entscheidet über Kompensationsangebote für Mitglieder

In einer – bisher nicht rechtkräftigen – Entscheidung hat das Landgericht Berlin einem Fitnessstudio untersagt, auf seiner Homepage den Mitgliedern lediglich drei Kompensationsangebote zu unterbreiten, ohne auch die Rückzahlung der während des Lockdowns gezahlten Mitgliedsbeiträge anzubieten.

Das Fitnessstudio hat hiergegen Rechtsmittel eingelegt, so dass eine höherinstanzliche Entscheidung des Kammergerichtes Berlin noch aussteht.

Im vorliegenden Fall hatte das Gericht bereits am 09.12.2021 zu entscheiden, ob dieses Prozedere nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) unlauter war. Das Gericht war der Auffassung, dass die auf der Webseite des Studios angebotenen Kompensationsansprüche geeignet waren, den Verbrauchende zu täuschen und dadurch dazu bewegen sollten, eines der Angebote anzunehmen, obwohl die Person rechtlich noch andere Möglichkeiten hatte (Urteil des Landgerichtes Berlin vom 09.12.2021, Az.: 52 O 158/21).

Online-Seminar

Diplom-Ökotrophologin, Ernährungsexpertin des BVB, Dozentin DHfPG und BSA-Akademie, Jola Jaromin-Bowe, erläutert Ihnen in diesem Seminar, wie Sie Ernährungskonzepte professionell in Ihrem Studio einsetzen.

EIN MEHRWERT FÜR IHRE MITGLIEDER!
Allein durch Training kann eine optimale Gewichtsreduktion oder das Erreichen eines Fitnessziels nicht erreicht werden. Somit verschenkt jede Unternehmung, die nicht auch ein Konzept im Bereich Ernährung verfolgt, einen signifikanten Mehrwert für ihre Kunden. Dieser Mehrwert entsteht selten durch gelegentliche Tipps der Trainer, sondern sollte konzeptionell entwickelt und ebenso professionell betrachtet werden, wie die Trainingsplanerstellung und -durchführung. Fernab von Trends und Meinungen gibt es eine Reihe von geprüften und standardisierten Konzepten ausgebildeter Fachkräfte, die sich Kooperationen wünschen.

Zur Anmeldung