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Newsletter vom 19.11.2021

Vorerst kein weiterer Lockdown! Neues Maßnahmenpaket der Bund-Länder Konferenz vom 18.11.2021

Als Ergebnis der gestrigen Bund-Länder Konferenz steht fest: Einen bundesweiten Lockdown wird es auch in Zukunft nicht mehr geben!

Die wichtigsten Änderungen im Infektionsschutzgesetz und anderen Gesetzen:
Die Inzidenz wird von der Hospitalisierungsrate abgelöst. Dieser Index beschreibt die Zahl der Menschen pro 100.000 Einwohner, die in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Infektion ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten.

Maßnahmenübersicht in Abhängigkeit zur Hospitalisierungsindex:

  • Ab Wert von 3: flächendeckend 2G im Freizeitbereich
  • Ab Wert von 6: flächendeckend 2G-Plus im Freizeitbereich
  • Ab Wert von 9: Bundesländer und Landtage können Kontaktbeschränkungen und weitere Maßnahmen anordnen.

Für Sport- und Freizeitveranstaltungen wird also künftig flächendeckend 2G gelten, wenn der Hospitalisierungsindex von 3 in einem Bundesland überschritten wird. Eine Übersicht der Hospitalisierungsrate finden Sie hier.

Was bedeutet das für Ihre Mitgliedsverträge?
Unserer Ansicht nach haben Ihre Mitglieder kein Sonderkündigungsrecht. Studios können ihre Leistungen, im Gegensatz zu den Lockdownphasen, zur Verfügung stellen. Das die ungeimpften Mitglieder diese nicht mehr Anspruch nehmen können, haben sie selbst zu verantworten. Zur Wahrung des Rechtsfriedens raten wir weiter dazu, mit diesen Mitgliedern Ruhezeiten zu vereinbaren Ruhezeit (Hier zum Muster im Mitglieder-Login).

Wie gehen Sie mit ungeimpften Mitarbeitern um?
Die Infektionsgesetzesänderung, die bereits heute (19.11.2021) vom Bundesrat verabschiedet wurde, gibt in Kürze eine 3G-Regel am Arbeitsplatz vor. Arbeitgeber müssen die Einhaltung dieser Regel täglich kontrollieren und dokumentieren. Kontrolliert werden muss grundsätzlich bereits vor bzw. bei Betreten der Arbeitsstätte. Ein kostenloser Bürgertest pro Woche steht den Mitarbeitern seit vergangener Woche staatlicherseits wieder zu. Für zwei Weitere soll der Arbeitgeber aufkommen. Alle anderen Testkosten sind aber voraussichtlich vom Arbeitnehmer zu tragen.

Die Arbeitgeberrechte werden indes endlich gestärkt! Schlussendlich darf dieser im Rahmen der Zutrittskontrollen den Impfstatus seiner Mitarbeiter abfragen. Auch eine Dokumentation wird zukünftig als logische Konsequenz erlaubt werden müssen.

Gibt es weitere Corona-Hilfen?
Nachdem die EU-Kommission am 18.11.2021 mitteilte die Beihilferegelung um weitere sechs Monate außer Kraft zu setzen, haben am selben Tag die Bundesländer auf der Ministerpräsidentenkonferenz der Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022 zugestimmt. Das teilte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, der bis zur Bildung der neuen Bundesregierung geschäftsführend im Amt bleibt, mit. Zuvor war im Oktober das Hilfsprogramm bereits bis zum 31. Dezember 2021 erweitert worden. „Damit stellen wir sicher, dass Unternehmen und Selbständige, die angesichts der aktuell ernsten Corona-Lage erneut mit Umsatzeinbußen zu kämpfen haben, auch weiterhin Unterstützung erhalten können“, betonte Altmaier.

Verlängerungen bedeuteten in der Vergangenheit auch etwaige Anpassungen der Corona-Hilfen – durch die neuen Regelungen und wirtschaftlichen Einschränkungen gehen wir von Anpassungen zugunsten der Unternehmen aus. Wir werden auf die schwere Situation der Fitnessbranche wiederholt aufmerksam machen und informieren Sie über den weiteren Verlauf.

In den nächsten Wochen müssen wir uns auf Einschränkungen und eine schwerer werdende Lage einstellen. Unsere Branche leistet einen bedeutenden Anteil zur Gesundheitsförderung der Bevölkerung in Deutschland und der DSSV setzt sich unermüdlich dafür ein, dass Fitness- und Gesundheitsanlagen weiterhin ihre Leistungen anbieten können. Wir bleiben kämpferisch und sind auch in schweren Zeiten an Ihrer Seite.

Achtung: Razzien in Fitnessstudios

Viele Mitglieder haben uns berichtet, dass es gerade in Bayern vermehrt zu Razzien in Studios gekommen ist. Die Polizei wurde offensichtlich beauftragt, die Einhaltung der Auflagen der Coronaschutz Verordnung zu überwachen.

Sie haben folgende Rechte:

  1. Sie sollten fragen, was genau der Anlass der Überprüfung ist und welche Informationen benötigt werden.
  2. Sie dürfen sich die Dienstmarken der Beamten zeigen lassen und die Nummern notieren.

 

Sie dürfen sich ebenfalls den Impfpass der Beamten zeigen lassen, da der Zutritt zum Studio nur unter 2G Voraussetzungen erlaubt ist.

Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen.
040 766 24 00