Corona Schlussabrechnung
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Abgabefrist für das Hilfsprogramm endet am 30. Juni
Hiermit möchten wir Sie auf die Abgabefrist für die Schlussabrechnung der verschiedenen Corona-Hilfen am 30. Juni 2023 aufmerksam machen.
Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über einen prüfenden Dritten eingereicht wurden, basieren häufig auf prognostizierte Umsätze und Kosten. Entstandene Abweichungen der Umsatzzahlen, Fixkosten oder Investitionen werden in der Schlussabrechnung berücksichtigt – die spätestens bis zu dem genannten Zeitpunkt eingereicht werden müssen.Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden.
Mithilfe der Schlussabrechnung wird eine endgültige Förderhöhe durch die Bewilligungsstellen ermittelt. Abhängig von dem gewählten Programm kann die Prüfung der Bewilligungsstellen zur Bestätigung der Mittel oder zu einer Nach- bzw. Rückzahlung führen.
Hinweis: Sollte die Schlussabrechnung nicht fristgerecht eingereicht werden, sind die vorläufig bewilligten Beihilfen vollständig zurückzuzahlen.