Der Bundesgerichtshof hat in einem bisher nicht veröffentlichten Beschluss (Az. I ZR 184/22) die Zulassung der Revision gegen ein Urteil des Kammergerichts aus dem Jahr 2022 abgelehnt. Das Kammergericht hatte zuvor das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2021 bestätigt, wonach die deutsche Wortmarke „Black Friday“ für verfallen erklärt wurde. Damit ist die jahrelange Auseinandersetzung über die Marke „Black Friday“ beendet.
Nach sechs Jahren vor verschiedenen Gerichten hatte die chinesische Markeninhaberin in letzter Instanz versucht, vor dem Bundesgerichtshof die Zulassung einer Revision zu erwirken. Mit Beschluss vom 29. Juni 2023 hat das oberste deutsche Gericht diese Beschwerde zurückgewiesen. Die Folge: Das Urteil zur Löschung der Marke, ergangen durch das Kammergericht Berlin, ist rechtskräftig.
Damit ist das Deutsche Patent – und Markenamt dazu angewiesen, die Marke „Black Friday“ und alle damit verbundenen Einträge zu Waren und Dienstleistungen aus seinen Registern zu streichen – insgesamt über 900 Einträge.
Bedeutung für die Branche:
Wenn Studios zum Black Friday, am letzten Freitag im November, eine besondere Werbemaßnahme planen, müssen Sie jetzt keine Abmahnung mehr befürchten.