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Newsletter vom 24.06.2022

Online-Seminar: RECHT einfach erklärt

SIE FRAGEN – WIR ANTWORTEN!
Donnerstag, 30.06.2022 | 11 Uhr

Kompakt und leicht verständlich beantworten unsere Juristinnen Ihre Fragen rund um das Fitnessstudiovertrags- und Arbeitsrecht. Eingeladen sind alle DSSV-Mitglieder, die live Fragen stellen oder einfach informiert bleiben wollen.

In der Praxis werden oft Fragen gestellt wie beispielsweise:

Wie gehe ich mit renitenten Mitgliedern um?
Was passiert, wenn ich nicht pünktlich einen Kündigungsbutton auf meiner Website zur Verfügung stellen kann?
Wie viel Urlaub muss ich den Mitarbeitenden gewähren?
Kann ich von meinen Mitarbeitenden die Rückzahlung von Fortbildungskosten verlangen, wenn sie direkt nach einer Weiterbildung kündigen?

Diese und viele weitere Fragen können Sie uns am 30.06.2022 stellen. Wir antworten!

JETZT ANMELDEN!

Online-Seminar: #BEACTIVE

Anlässlich der Europäischen Woche des Sports, die in diesem Jahr vom 23. bis 30. September 2022 stattfindet, bieten wir allen Interessierten am kommenden Mittwoch, den 29. Juni 2022, um 11 Uhr ein kostenloses Online-Seminar an.

Werden Sie Teil der #BEACTIVE-Aktion und profitieren Sie mit uns gemeinsam von der politischen Aufmerksamkeit und medialen Präsenz, die die Kampagne für unsere Branche bereithält. Jede Teilnahme zählt, um neben der politischen Arbeit vor Ort, die europaweite Aufmerksamkeit und Anerkennung zu fördern.

JETZT ANMELDEN!

Kündigungsbutton: Pflicht ab 1. Juli!

Das „Gesetz für faire Verbraucherverträge “ schreibt ab dem 1. Juli den Kündigungsbutton vor. Wenn über eine Webseite ein Laufzeitvertrag abgeschlossen werden kann, müssen die Anbieter auf dieser Webseite auch eine Kündigungsmöglichkeit schaffen. Ob die Mitglieder ihren Vertrag tatsächlich online abgeschlossen haben, ist nicht mehr relevant. Sie können ihren Vertrag in jedem Fall über den Kündigungsbutton beenden; dies gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 geschlossen wurden.

Für die Gestaltung des Kündigungsbuttons gibt es klare gesetzliche Vorgaben in § 312k BGB n. F. Es muss sich -unter anderem- um eine eindeutig zu verstehende Schaltfläche handeln, die die Bezeichnung „Verträge hier kündigen“ oder eine entsprechend eindeutige Formulierung beinhaltet. Diese wiederum muss zu einer Bestätigungsseite führen, auf der konkrete Angaben zu dem Vertrag gemacht werden können, der gekündigt werden soll. Hier muss dann eine Bestätigungsschaltfläche mit dem Hinweis „jetzt kündigen“ oder einer genauso klaren Formulierung eingebaut werden, um die Kündigung abschließend zu bestätigen.

Exklusive DSSV-Rabatte beim Dell Technologies Summer Sale bis zum 27.06.

Für den Arbeitsalltag in der Gesundheitsanlage sowie für die Studioverwaltung ist eine gute elektronische Ausstattung essenziell. Unser Partner Dell Technologie bietet ein vielfältiges Angebot an Computern, Monitoren, Technologielösungen etc.

Bis zum kommenden Montag, den 27. Juni 2022, bietet Dell Technologies 15 Prozent Preisnachlass auf verschiedenste elektronische Geräte. Über den DSSV-Vorteilsclub profitieren unsere DSSV-Mitglieder zusätzlich von weiteren Vergütungen, die mit dem Sommer-Angebot kombiniert werden können. Sichern Sie sich Ihren Gutschein und sparen Sie bis zu 25 Prozent on top auf ausgewählte Produkte.

Wie funktioniert es?

1. Klicken Sie auf folgenden Link: Dell-Gutschein-Tool
2. Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an
3. Geben Sie unser Verband-Passwort: DSSVrabatt (Groß- oder Kleinschreibung sind hierbei egal)
4. Nach ein paar Minuten erhalten Sie Ihre Gutscheine an Ihre E-Mail-Adresse
5. Besuchen Sie die Dell Webseite, um sich Ihre Rabatte zu sichern.

Mehr Information im DSSV-Vorteilsclub.