Übergangsregelung zur Scheinselbstständigkeit verlängert

Bundesministerium (BMAS) reagiert auf Brandbrief des DSSV 

Auf massives Drängen des DSSV gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und weiteren Verbänden wurde die Übergangsregelung zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Lehrkräften verlängert. Die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2026 befristete Regelung gilt nun bis zum 31. Dezember 2027. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die weiterhin bestehende erhebliche Rechtsunsicherheit in der Praxis. Die offizielle Veröffentlichung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales steht derzeit noch aus, nach vorliegenden inoffiziellen Quellen wird die Verlängerung der Übergangsregelung jedoch umgesetzt.

DSSV-Brandbrief als entscheidender Impuls
Der DSSV hatte frühzeitig vor den gravierenden wirtschaftlichen und strukturellen Folgen der bestehenden Rechtsunsicherheit gewarnt und in einem Brandbrief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verlängerung der Übergangsregelung sowie eine zügige, praxisnahe Neuregelung gefordert.

Der Verband kritisierte insbesondere, dass trotz laufender Übergangsfrist kein belastbarer Referentenentwurf vorliegt und dadurch zehntausende selbstständig tätige Trainerinnen und Trainer sowie deren Auftraggeber erheblichen Risiken ausgesetzt seien. Die nun beschlossene Verlängerung ist daher ein wichtiger Zwischenerfolg, ersetzt jedoch keine dauerhafte gesetzliche Lösung.

Der DSSV wird den weiteren Gesetzgebungsprozess weiterhin eng begleiten, seine Mitglieder fortlaufend informieren und konkrete Handlungsempfehlungen, Checklisten sowie Webinare zur Verfügung stellen. Ziel bleibt eine rechtssichere, transparente und praxistaugliche Neuregelung, die moderne Kooperationsmodelle nicht pauschal unter Generalverdacht stellt.

Handlungsempfehlungen und weitere Informationen finden Sie hier.