Anträge der Überbrückungshilfe III bis 2. November 2021 möglich

Da der ursprüngliche Fristablauf für die Überbrückungshilfe III (31. Oktober 2021) auf einen Sonntag fällt, ist ein Antrag noch bis zum 02. November 2021 möglich. Auf Nachfrage des Steuerverbandes Berlin-Brandenburg beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) antwortete das Ministerium wie folgt:

„Nach den Fristenregelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch enden Fristen am Wochenende bzw. Feiertag erst mit Ablauf des folgenden Werktages. Entsprechend können Anträge bis 2.11.2021 gestellt werden, da in mehreren Bundesländern der 1.11. ein Feiertag ist.“

Das BMWi teilte mit, dass diese Information nicht in die FAQ aufgenommen wird.