Fitness- und Gesundheitsanlagen brauchen flexible Beschäftigung
Der DSSV e. V. sieht als Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheitsanlagen in der angekündigten Erhöhung des Pauschalsteuersatzes ein Bekenntnis der Bundesregierung zum Fortbestand der Minijobs. Eine Klarstellung ist aus Sicht der Branche dennoch dringend notwendig. Auch weitere angekündigte Maßnahmen haben Entlastungspotenzial.
„Minijobs sind für Fitness- und Gesundheitsanlagen kein arbeitsmarktpolitisches Randthema, sondern ein essenzieller Bestandteil einer funktionierenden Personalstruktur“, erklärt Prof. Dr. Thomas Wessinghage, 1. Vorsitzender des DSSV. „Wenn die Bundesregierung lediglich eine Erhöhung der Pauschalsteuer vorsieht, muss sie zugleich eindeutig klarstellen, dass Minijobs als flexible Beschäftigungsform erhalten bleiben.“
Die geplante Erhöhung des Pauschalsteuersatzes bedeutet für viele Betriebe dennoch eine zusätzliche Belastung. Gerade kleinere und mittelständische Fitnessanlagen stehen bereits unter erheblichem Kostendruck – durch gestiegene Energiepreise, höhere Lohnkosten, Bürokratie und eine insgesamt angespannte wirtschaftliche Lage. Zugleich wäre eine weitergehende Einschränkung von Minijobs für die Branche deutlich gravierender. Fitness- und Gesundheitsanlagen sind auf flexible Beschäftigungsmodelle angewiesen, etwa für Empfang, Service, Kursbetrieb, Trainingsbetreuung, Randzeiten, Wochenenden und saisonale Nachfragespitzen.
„Die Fitnesswirtschaft braucht Verlässlichkeit. Wer Gesundheitsförderung, Prävention und Bewegung in der Breite stärken will, darf die Betriebe nicht durch immer neue arbeitsrechtliche und finanzielle Belastungen schwächen“, so Prof. Dr. Thomas Wessinghage weiter. „Minijobs müssen erhalten bleiben – rechtssicher, praxistauglich und ohne zusätzliche Bürokratie.“
Grundsätzlich begrüßt der DSSV mehrere weitere angekündigte Maßnahmen. Dazu zählen insbesondere die angekündigte Entlastung bei Berichts- und Dokumentationspflichten, Erleichterungen beim Datenschutz sowie die geplante Flexibilisierung sachgrundloser Befristungen. Auch die angekündigte Überarbeitung und Vereinfachung von Prüfpflichten im Bereich elektrischer Anlagen und Betriebsmittel kann für Fitness- und Gesundheitsanlagen praktische Entlastungen bringen.
Eine abschließende Bewertung dieser Maßnahmen wird jedoch erst möglich sein, wenn die konkrete gesetzliche Ausgestaltung vorliegt. Insbesondere beim angekündigten Bürokratieabbau wird entscheidend sein, wie die Maßnahmen im Detail umgesetzt werden und ob sie tatsächlich zu spürbaren Entlastungen in den Betrieben führen.
Gerade Fitness- und Gesundheitsanlagen leisten einen wichtigen Beitrag zu Prävention, Gesundheit, sozialer Teilhabe und Lebensqualität. Dafür brauchen sie verlässliche Rahmenbedingungen, unternehmerische Freiheit und arbeitsmarktpolitische Instrumente, die zur betrieblichen Realität passen.


