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QUALITÄT

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Die DIN-Norm 33961: Demokratisch legitimierte Norm

In anderen Bereichen der Wirtschaft sind Zertifizierungen und unabhängige Qualitätsüberprüfungen bereits seit langem ein etablierter Standard. Nun verfügt Deutschland als erstes Land weltweit über eine demokratisch legitimierte Norm für Fitness-Studios: DIN-Norm 33961.

Die Fitness- und Gesundheitsbranche setzt sich mit der Normenreihe DIN 33961 selbst normative Vorgaben, um einen Qualitätsmaßstab zu etablieren. Durch die von allen interessierten Kreisen verabschiedete DIN-Norm 33961 reguliert sich die Branche selbst und gibt damit keinen Anlass für Fremdregulierung durch mitbewerbende Branchen oder gar dem Gesetzgeber.

Wie wurde die DIN 33961 erstellt?

Nach einem offiziellen Normungsantrag an das Deutsche Institut für Normung (DIN), der vom Beirat des DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät mit der Einsetzung eines Arbeitsausschusses im Jahr 2008 genehmigt wurde, wurden alle interessierten Kreise informiert und zur aktiven Mitarbeit eingeladen. Der im Jahr 2009 gegründete nationale Arbeitsausschuss „Fitnessstudios“ setzte sich aus Experten der interessierten Kreise zusammen. In vielen Arbeitsausschusssitzungen wurden unter Beteiligung aller Mitglieder Dienstleistungsmerkmale, wie z. B. Kundenbetreuung, Hygiene, Trainingsprogramme, Mitarbeiterqualifikation, Beleuchtung oder Notfallmanagement eindeutig und nachvollziehbar beschrieben und der Öffentlichkeit zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt.

Die DIN-Norm 33961 wurde in einem demokratisch legitimierten Konsens verabschiedet und von einer übergeordneten Instanz, die selbst in der Fitnessbranche keine wirtschaftlichen Interessen hat, eben dem Deutschen Institut für Normung, verabschiedet.

Zurzeit wird die DIN 33961 im europäischen Komitee CEN als Basis zur Erstellung einer Europäischen Norm verwendet.

Wer war an der Entwicklung der Normenreihe DIN 33961 beteiligt?

Folgende interessierten Kreise waren an der Entwicklung der DIN-Norm 33961 beteiligt:

  • DIN e.V., Deutsches Institut für Normung
  • Stiftung Warentest
  • DSSV, Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits- Anlagen
  • Milon Industries GmbH
  • Kieser Training AG
  • Freiburger Kreis e. V.
  • IKK Südwest-Direkt
  • Deutscher Sauna-Bund e. V.
  • TÜV Süd Product Service GmbH
  • Sachverständigenbüro – G. N.
  • Verwaltungs-Berufsgenossenschaft BV München
  • Deutscher Olympischer Sportbund e. V.
  • Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement / BSA-Akademie
  • TÜV Rheinland GmbH
  • Einzelstudio / Elan Health & Fitness GmbH
  • Qualitop – QualiCert AG
  • INLINE Unternehmensberatung für Fitness- und Wellnessanlagen GmbH


Zudem waren an der Auftaktsitzung am 11. September 2008 anwesend:

  • Deutsche Fitnesslehrer Vereinigung e.V.
  • VDF, Verband Deutscher Fitness- und Gesundheitsunternehmen e.V.

Was regelt die DIN 33961?

Die DIN-Norm 33961 deckt folgende vier Bereiche ab:

  • Teil 2: Anforderungen an das gerätegestützte Herz-Kreislauftraining (wie bspw. Geräteausstattung für Herz- und Kreislauftraining, Personalanforderungen)
  • Teil 3: Anforderungen an das Gruppentraining (wie bspw. Flächen für Angebote, Beleuchtung, Gehörschutz, Personalanforderungen)
  • Teil 4: Anforderungen an das gerätegestützte Krafttraining (wie bspw. Geräteausstattung für Krafttraining, Einsehbarkeit, Personalanforderungen)
  • Teil 5: Mit der Weiterentwicklung der DIN 33961, Teil 5 „Elektromyostimulationstraining“ (EMS-Training) ist es auch als EMS-Anbieter möglich, auf den neutral und unabhängig nachgewiesenen Qualitätsnachweis zu setzen.

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