Pressemitteilung des DSSV zur Zuckergetränkesteuer

Hamburg, 27. August 2026. Nach einem Eckpunktepapier aus dem Bundesfinanzministerium, das dem DSSV vorliegt, soll die von der Bundesregierung geplante Zuckergetränkesteuer deutlich mehr Produkte erfassen als klassische Softdrinks. Danach sollen auch Getränke mit Süßungsmitteln sowie Granulate und Instantpulver zur Getränkezubereitung besteuert werden. Somit wären – abhängig von der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung – auch zuckerfreie Proteinshakes sowie viele klassische eiweißhaltige Produkte aus dem Fitnessbereich betroffen.

„Eine Zuckersteuer auf Produkte ohne Zucker ist nicht vermittelbar. Wenn am Ende Cola Zero, Milchgetränke und möglicherweise sogar zuckerfreie Proteinshakes besteuert werden, wird aus einer Zuckersteuer eine allgemeine Getränkesteuer mit Gesundheitsetikett“, kritisiert der Erste Vorsitzende des DSSV, Prof. Dr. Thomas Wessinghage.

Der DSSV unterstützt ausdrücklich das Ziel, Übergewicht und ernährungsbedingten Erkrankungen entgegenzuwirken. Eine undifferenzierte Besteuerung sei dafür jedoch der falsche Weg. Dies gilt umso mehr, als das Eckpunktepapier neben einer gesundheitlichen Lenkungswirkung ausdrücklich auch zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt als Ziel nennt und damit eine fragwürdige Motivlage offenbart.

Dazu Prof. Dr. Thomas Wessinghage weiter: „Deutschland hat nicht nur ein Ernährungsproblem, sondern vor allem ein Bewegungsproblem. Wer Gesundheit wirklich fördern will, sollte Menschen stärker dabei unterstützen, sich regelmäßig zu bewegen – und nicht ausgerechnet Produkte verteuern, die Teil eines aktiven Lebensstils sein können. Wer zuckerfreie Getränke besteuert, bekämpft keine ungesunden Lebensweisen, sondern will nur den Verbrauchern in die Taschen greifen.“

Mehr als zwölf Millionen Menschen trainieren bereits in deutschen Fitness- und Gesundheitsanlagen. Der DSSV fordert deshalb, die Auswirkungen der geplanten Steuer auf Fitness- und Proteinprodukte vor einer gesetzlichen Regelung genau zu prüfen.