DAS NEUE KAUFRECHT
Ab dem 1. Januar 2022 gilt bundesweit ein neues Kaufrecht mit erheblichen Auswirkungen für die Unternehmen. Unsere Juristin Frau Andrea Elbl wird Ihnen einen Überblick über die neue Rechtslage verschaffen, sodass Sie rechtzeitig Ihre AGB und Vertragsklauseln anpassen können. Konkret geht es u.a. um die Themenbereiche:
- Neuer Sachmangelbegriff
- Digitale Elemente
- Geänderte Verjährungsfristen
- Garantie
- Nacherfüllung und Rücktritt