Künstliche Intelligenz kann Fitness- und Gesundheitsanlagen bei zahlreichen Aufgaben unterstützen – etwa bei der Erstellung von Texten und Bildern, in der Mitgliederkommunikation oder bei der Vorbereitung von Trainingsinhalten. Der Einsatz ist jedoch nicht rechtlich risikofrei.
Seit dem 2. August 2026 gelten insbesondere die Transparenzpflichten des Art. 50 der europäischen KI-Verordnung. Daneben sind weiterhin unter anderem die Datenschutz-Grundverordnung, das Urheber- und Persönlichkeitsrecht, das Wettbewerbsrecht sowie die allgemeinen Haftungsregelungen zu beachten.
Wichtig ist: Das Studio bleibt für den Einsatz der KI und die Verwendung ihrer Ergebnisse grundsätzlich verantwortlich. KI-generierte Inhalte sollten deshalb nicht ungeprüft übernommen werden.
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