Kabinettsbeschluss
Kein Beleuchtungsverbot für Namensschriftzüge während der Öffnungszeiten
Das Bundeskabinett hat am 28.09.2022 Anpassungen bei der Energiesicherungsverordnung für kurzfristige Energiesparmaßnahmen (EnSikuMaÄV) vorgenommen. Betroffen sind die kurzfristigen Energiesparmaßnahmen, die für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023 gelten.