Kontakt

Hinweisgeberschutzgesetz leicht umsetzen

Das Hinweisgeberschutzgesetz, dass am 02. Juli 2023 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, Missstände wie Korruption oder Diskriminierung innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation aufzudecken und Hinweisgeber dabei zu schützen. Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern müssen die Vorgaben des Gesetzes erfüllen und eine Meldestelle bzw. ein Meldesystem einrichten.

Die Einführung eines solchen Systems bringt viele Vorteile, beispielsweise eine Minderung rechtlicher Risiken sowie die Stärkung von Transparenz und Vertrauen, mit sich.

Unser Fördermitglied adverit bietet maßgeschneiderte Pakete an, welche ein professionelles Hinweisgebersystem mit externem Case Management auf deutschen Servern enthalten.

DSSV-Mitglieder erhalten einen exklusiven Sonderrabatt in Höhe von 10 % auf die Grundpauschale eines gewählten Paketes.

Jetzt Vorteil sichern!

Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen.
040 766 24 00