Das GEIG verpflichtet ab 2025 Eigentümer von Gebäuden, im Bestand, bei größeren Renovierungen oder Neubauten bestimmte Mindestanforderungen an die Ladeinfrastruktur zu erfüllen. Für Gewerbeimmobilien mit mind. 20 Stellplätzen bedeutet das u. a.:
Für Fitnessstudios als Gewerbemieter ist entscheidend:
Die Verantwortung liegt grundsätzlich beim Vermieter.
Auch wenn das GEIG den Eigentümer adressiert, haben Mieter klare Rechte:
Sie können vom Vermieter verlangen, dass er prüft, ob das Gebäude (oder eine anstehende Renovierung) unter das GEIG fällt.
Wenn das Gebäude GEIG-relevant ist, muss der Vermieter die GEIG-Vorgaben erfüllen – inklusive baulicher Vorbereitung oder Installation von Ladepunkten.
Unabhängig vom GEIG gilt: Mieter können grundsätzlich eine Ladeinfrastrukturinstallation verlangen, sofern sie die Kosten übernehmen oder eine Drittanbieter-Lösung wählen. Der Vermieter darf nur aus gewichtigen Gründen ablehnen (z. B. Sicherheitsbedenken).
Bietet ein externer Anbieter eine Lösung an, die keine Kosten für den Vermieter verursacht, sinkt die Ablehnungswahrscheinlichkeit erheblich – ein wichtiger Hebel für Studiobetreiber.
Die Pflicht wird zur Chance – besonders in der Fitnessbranche:
Ein typisches Training dauert 75–120 Minuten – ideal, um ein E-Auto signifikant zu laden. Ladesäulen erhöhen die Verweildauer und die Kundenzufriedenheit.
Immer mehr Kundinnen und Kunden wählen Studios mit Ladeoption am Parkplatz. Das Studio wird sichtbarer und moderner wahrgenommen.
Noch hat nur ein kleiner Teil der Fitnessbranche Ladesäulen – ein klarer USP.
Mit Erfüllung des GEIG richten sich Studiobetreiber auf die Elektromobilität aus – ohne später teure Nachrüstungen tragen zu müssen.
Durch eine gemeinsam umgesetzte Lösung profitieren beide Seiten: Der Vermieter erfüllt gesetzliche Pflichten, der Mieter stärkt sein Geschäftsmodell.
Unser Fördermitglied Wirelane bietet eine 50 kW-Ladetechnologie, die perfekt zu den Aufenthaltszeiten in Fitnessstudios passt:
In 90 Minuten Training lässt sich ein Fahrzeug spürbar nachladen – ideal für Mitglieder und Mitarbeitende.
Warum Wirelane besonders für gemietete Objekte überzeugt:
Wirelane erleichtert die GEIG-Umsetzung und verwandelt die gesetzliche Pflicht in einen echten Standortvorteil.
Die GEIG-Vorgaben treffen die Vermieter – aber die Chancen liegen klar bei den Fitnessstudios. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Vermieter auf seine gesetzlichen Pflichten aufmerksam zu machen und gleichzeitig eine zukunftsfähige Lösung für Ihr Studio zu etablieren. Laden ist für Fitnesskunden ein idealer Zusatznutzen – und für Studios ein strategischer Wettbewerbsvorteil.
Unsere Empfehlung: Prüfen Sie eine kostenfreie Ladeinfrastruktur-Lösung von Wirelane.
So erfüllen Vermieter das GEIG, und Ihr Studio gewinnt an Attraktivität, ohne Mehrkosten zu tragen.
Gerne unterstützt Sie Wirelane bei der Argumentation gegenüber Ihrem Vermieter.
Kontakt Wirelane:
Uwe Müller
Head of Sales Leisure Wirelane GmbH
uwe.mueller@wirelane.com
Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen.
040 766 24 00
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