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Neuer Eigenkapitalzuschuss für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen

Nachdem der DSSV und weitere Wirtschaftsverbände sich vehement im Schulterschluss für weitere Optimierungen der Hilfsprogramme eingesetzt hatten und Forderungen an das Bundeswirtschafts- (BMWi) und Bundesfinanzministerium (BMF) stellten, teilte das BMWi jetzt mit, dass Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss erhalten.

Zusätzlich wurde die Fixkostenerstattung auf 100 Prozent erhöht. Eine weitere Forderung des DSSV wurde dementsprechend durch das BMWi und BMF umgesetzt. Bislang wurden Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.

Der Eigenkapitalzuschuss
Alle Unternehmen, die in mindestens drei Monatenseit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschuss. Der Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt.

Der Eigenkapitalzuschuss im Überblick

  • Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021.

  • Der neue Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung beträgt bis zu 40 Prozent des Betrags, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten nach Nr. 1 bis 11 erstattet bekommt (vgl. FAQ zur Überbrückungshilfe III). Der Eigenkapitalzuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten haben. Gezahlt wird er ab dem dritten Monat des Umsatzeinbruchs und beträgt in diesem Monat 25 Prozent. Im vierten Monat mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erhöht sich der Zuschlag auf 35 Prozent; bei fünf oder mehr Monaten erhöht er sich noch einmal auf 40 Prozent pro Monat. Für die einzelnen Monate ergeben sich somit folgende Fördersätze:

    Monate mit Umsatzeinbruch größer als 50 Prozent Höhe des Zuschlags
    1. und 2. Monat Kein Zuschlag
    3. Monat 25 Prozent
    4. Monat 35 Prozent
    5. und jeder weitere Monat 40 Prozent

  • Der neue Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt.

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