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DSSV-Newsletter vom 20.01.2021

Vertragsanpassungsanspruch – wieder ein Urteil zu Gunsten der Studios!

Das Landgericht Leipzig hat den Vertragsanpassungsanspruch eines Studios für den Zeitraum der coronabedingten Schließung bestätigt. Vorliegend hatte das Studio dem Kläger die eingezogenen Mitgliedsbeiträge aus den behördlich angeordneten und pandemiebedingten Schließzeiten auf Wunsch umgehend zurückerstattet. Den durch das Studio daraufhin geltend gemachten Vertragsanpassungsanspruch wollte das Mitglied jedoch nicht akzeptieren, zumal es zwischenzeitlich auch umgezogen war.

Nach der Beurteilung des Gerichtes steht dem Studio ein Vertragsanpassungsanspruch auf Grund der Störung der „großen Geschäftsgrundlage“ zu.

Die behördlich angeordnete Schließung wird mit einer Ruhezeitvereinbarung verglichen, auf die sich das Mitglied hätte „redlicherweise einlassen müssen“. Daher muss in diesem Fall das Mitglied -nach Rückerstattung seiner während des Lockdowns eingezogenen Beiträge- die entsprechende Anpassung seines Vertrages durch Ergänzung um die Schließmonate akzeptieren.

Beachten Sie bitte, dass die Entscheidung des BGH weiterhin noch aussteht. Diese wird richtungsweisend sein und die aktuell durch die Vielzahl der unterschiedlichen Gerichtsurteile bestehende Rechtsunsicherheit in diesem Bereich erst auflösen können.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Neuer Termin zur Einweisung in die DSSV-Gesundheitsprogramme verfügbar!

Nutzen auch Sie unsere kostenlosen und fertig ausgearbeiteten Präventionsprogramme. Die beiden Kursmanuale „Kraft Aktiv“ und „Cardio-Fitness“ sind 400 Seiten stark und umfassen neben dem Kursleitermanual zusätzlich Stundenbilder, PPT-Vorträge für die Informationsphase, Übungssammlung, Teilnehmerunterlagen und Hilfsmaterialien. Kurz gesagt: Alles, was Sie benötigen! Und das Allerbeste: Die Präventionskurse „Kraft Aktiv“ und „Cardio-Fitness“ sind bereits von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) geprüft, was eine unkomplizierte Abrechnung mit den Krankenkassen nach §20 erlaubt.

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Zur Anmeldung!

GEMA-Tarifveränderungen ab dem 01.01.2022

Gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter, zu der u.a. DEHOGA und HDE gehören, schaffte es der DSSV, dass die Kurstarife weiterhin stabil bleiben und die Anpassungen der anderen Tarife in diesem Jahr moderat ausfallen.

Die GEMA forderte trotz der Corona-bedingten Lockdowns und vieler weiterer Corona-Beeinträchtigungen deutlich höhere Steigerungen der Tarife. Diese hohen GEMA-Forderungen konnten im Interesse der Verbandsmitglieder verhindert werden und wurden somit nur um 2,5 % erhöht. Weitere Information zu den aktuellen Tarifen sowie das ausschließlich Verbandsmitgliedern zur Verfügung stehende „GEMA-Handbuch 2022“ finden Sie im Mitglieder-Login auf unserer Homepage.

Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen.
040 766 24 00