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Corona-Wirtschaftshilfen: Finale Fristverlängerung

Im Rahmen einer gesonderten Wirtschaftsministerkonferenz haben sich Bund und Länder sowie prüfende Berufsorganisationen auf eine finale Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt. In Bezug stehen die Überbrückungshilfen 3, 3 Plus und 4 sowie die November-, und Dezemberhilfen der vergangenen Jahre.

Die finale Frist für die Schlussabrechnung der Hilfsprogramme läuft zum 30. September 2024 aus.

Staatsminister Hubert Aiwanger erklärt: „Die Verständigung auf eine Fristverlängerung ist ein Erfolg […]. Damit geben wir den prüfenden Dritten mehr Zeit, um die Schlussabrechnungen für die Unternehmen einzureichen.“

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