Smart Glasses im Fitnessstudio

Was ist erlaubt?

Bei einem Smartphone sieht man, wenn jemand filmt: Das Gerät wird sichtbar aus der Tasche geholt und auf eine Person gerichtet. Bei Smart Glasses sitzen Kamera und Mikrofon unauffällig im Brillengestell. Niemand kann erkennen, ob er gerade nur angesehen – oder aufgenommen – wird. Genau diese fehlende Erkennbarkeit ist das zentrale Problem für Datenschutz und Persönlichkeitsrechte.

Ist Filmen im Fitnessstudio verboten?
Ein pauschales gesetzliches Verbot gibt es nicht. Es kommt auf den Einzelfall an. Kritisch wird es vor allem, wenn andere Personen erkennbar oder gezielt gefilmt werden, wenn Aufnahmen heimlich erfolgen, wenn sie später auf TikTok, Instagram & Co. veröffentlicht werden oder wenn sensitive Bereiche wie Umkleiden, Duschen oder Toiletten betroffen sind. Wichtig: Herstellung, Speicherung/Nutzung und Veröffentlichung einer Aufnahme sind rechtlich getrennt zu bewerten.

Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG)
Nicht jede Aufnahme mit erkennbaren anderen Personen ist automatisch verboten. § 22 KUG verbietet es aber, Bildnisse anderer ohne deren Einwilligung zu verbreiten oder öffentlich zu zeigen; § 23 KUG lässt Ausnahmen zu, etwa wenn Personen nur als „Beiwerk“ neben einer Landschaft oder Örtlichkeit erscheinen.
Wer also nur ein Gerät filmt und andere Trainierende laufen zufällig am Bildrand mit, ist rechtlich besser gestellt, als wer eine Person gezielt ins Bild nimmt. Ein Verstoß ist nach § 33 KUG strafbar, allerdings nur bei Verbreitung oder öffentlicher Zurschaustellung – das bloße Aufnehmen ist davon nicht erfasst.

Hausrecht des Studios
Das Fitnessstudio kann per Hausordnung ein Foto- und Videoverbot erlassen. Wer das Studio betritt, unterwirft sich den dortigen Regeln. Für Smart Glasses empfiehlt sich eine ausdrückliche, klare Regelung.

Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Ein Irrtum: Eine Aufnahme wird nicht erst durch ihre Veröffentlichung rechtlich relevant. Bereits das heimliche Aufnehmen kann einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen – insbesondere dort, wo Menschen Privatsphäre erwarten dürfen (Umkleiden, Duschen, Sauna). Dann drohen Unterlassungs-, Beseitigungs- und gegebenenfalls Schadensersatz- bzw. Geldentschädigungsansprüche.

Strafrechtliche Risiken
Heimliche Tonaufnahmen nichtöffentlicher Gespräche können nach § 201 StGB strafbar sein – ein reales Risiko, wenn das Brillen-Mikrofon im Studio mit aufzeichnet. Heimliche Bildaufnahmen in besonders geschützten Räumen (z. B. Umkleidekabinen) können § 201a StGB verletzen. Und wer gezielt Genitalien, Gesäß, die weibliche Brust oder die diese bedeckende Unterwäsche einer anderen Person aufnimmt, obwohl diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind, kann sich nach § 184k StGB strafbar machen.

Empfehlung für Studios
Fitnessstudios sollten die Nutzung von Smart Glasses mit Aufnahmefunktion in der Hausordnung klar verbieten – ausnahmslos in Umkleiden, Duschen und Saunen, idealerweise generell im Trainingsbereich. Das schafft klare Regeln für alle und reduziert das Risiko von Persönlichkeitsrechts- und Datenschutzverletzungen.