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Überbrückungshilfe I

Diese FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“. Sie sind als Hintergrundinformationen für antragsberechtigte Unternehmen, für Steuerberatende inklusive Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte gedacht, im Folgenden: prüfende Dritte.

Die FAQs zur Überbrückungshilfe I finden Sie hier

 

Hotline für prüfende Dritte
Service-Hotline +49 30-52685087 
Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus:
Telefon: 030 12002-1031 / -1032
Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr

Hotline Direktantrag Soloselbständige
Service-Hotline +49 30-1200 21034
Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen.
040 766 24 00