Kontakt

BAG-URTEIL

Gehaltsfortzahlung für Arbeitnehmer trotz coronabedingtem Betretungsverbot

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, dem auf Veranlassung des Arbeitgebers ein Betretungsverbot ausgesprochen wurde, einen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung hat. Im vorliegenden Fall hatte das Unternehmen zum Infektionsschutz ein Hygienekonzept erstellt, das für Arbeitnehmer, die aus einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet zurückkehren, eine 14-tägige Quarantäne mit Betretungsverbot des Betriebs ohne Entgeltanspruch vorgesehen hat.

Die zum maßgeblichen Zeitpunkt geltende SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung sah nach Einreise aus einem Risikogebiet zwar auch eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 14 Tagen vor. Jedoch ohne Geltung für Personen , die über ein ärztliches Attest nebst aktuellem Laborbefund verfügen, der ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests auswies, der höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde.

Da der Arbeitnehmer diese Kriterien erfüllte, durfte das Unternehmen sein Gehalt nicht kürzen.

©AA+W – stock.adobe.com

Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen.
040 766 24 00