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Rundfunkbeitrag

Überblick

Informationen für Unternehmen und Institutionen
Zur Unterstützung des Gemein­sinns beteiligen sich Unternehmen und Institutionen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rund­funks.

Sie zahlen den Rund­funk­beitrag entsprechend der Anzahl ihrer beitrags­pflichtigen Betriebsstätten, sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigten und beitrags­pflichtigen Kraftfahrzeuge.

Bitte beachten Sie auch die besonderen Regelungen.

Pro beitragspflichtige Betriebsstätte richtet sich die Beitragshöhe nach der durchschnittlichen Anzahl der im vorangegangenen Kalenderjahr sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Darunter fallen Voll- und Teilzeitbeschäftigte sowie Bedienstete in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Nicht mitgerechnet werden Auszubildende und geringfügig Beschäftigte.

Sie haben folgende Wahlmöglichkeit: Entweder geben Sie die Gesamtanzahl der Beschäftigten, also die Pro-Kopf-Zahl, an (Zählweise A). Oder Sie berücksichtigen die wöchentliche Arbeitszeit und rechnen genau aus, wie viele Vollzeitstellen sich ergeben, wenn Sie alle Teil- und Vollzeitstellen zusammenfassen(Zählweise B).

StaffelBeschäftigte pro BetriebsstätteAnzahl der BeiträgeBeitragshöhe pro Monat in Euro
10 bis 81/36,12
29 bis 19118,36
320 bis 49236,72
450 bis 249591,80
5250 bis 49910183,60
6500 bis 99920367,20
71.000 bis 4.99940734,40
85.000 bis 9.999801.468,80
910.000 bis 19.9991202.203,20
10ab 20.0001803.304,80

 
2. Zahl der Kraftfahrzeuge
Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein betrieblich genutztes Kraftfahrzeug frei. Für jedes weitere ist ein Drittel des Beitrags zu entrichten – monatlich 6,12 Euro.

Weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag sowie die Möglichkeit der konkreten Beitragsberechnung erhalten Sie unter: