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Rundfunkbeitrag
Überblick
Informationen für Unternehmen und Institutionen
Zur Unterstützung des Gemeinsinns beteiligen sich Unternehmen und Institutionen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Sie zahlen den Rundfunkbeitrag entsprechend der Anzahl ihrer beitragspflichtigen Betriebsstätten, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge.
Bitte beachten Sie auch die besonderen Regelungen.
Pro beitragspflichtige Betriebsstätte richtet sich die Beitragshöhe nach der durchschnittlichen Anzahl der im vorangegangenen Kalenderjahr sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Darunter fallen Voll- und Teilzeitbeschäftigte sowie Bedienstete in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Nicht mitgerechnet werden Auszubildende und geringfügig Beschäftigte.
Sie haben folgende Wahlmöglichkeit: Entweder geben Sie die Gesamtanzahl der Beschäftigten, also die Pro-Kopf-Zahl, an (Zählweise A). Oder Sie berücksichtigen die wöchentliche Arbeitszeit und rechnen genau aus, wie viele Vollzeitstellen sich ergeben, wenn Sie alle Teil- und Vollzeitstellen zusammenfassen(Zählweise B).
Staffel | Beschäftigte pro Betriebsstätte | Anzahl der Beiträge | Beitragshöhe pro Monat in Euro |
---|---|---|---|
1 | 0 bis 8 | 1/3 | 6,12 |
2 | 9 bis 19 | 1 | 18,36 |
3 | 20 bis 49 | 2 | 36,72 |
4 | 50 bis 249 | 5 | 91,80 |
5 | 250 bis 499 | 10 | 183,60 |
6 | 500 bis 999 | 20 | 367,20 |
7 | 1.000 bis 4.999 | 40 | 734,40 |
8 | 5.000 bis 9.999 | 80 | 1.468,80 |
9 | 10.000 bis 19.999 | 120 | 2.203,20 |
10 | ab 20.000 | 180 | 3.304,80 |
2. Zahl der Kraftfahrzeuge
Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein betrieblich genutztes Kraftfahrzeug frei. Für jedes weitere ist ein Drittel des Beitrags zu entrichten – monatlich 6,12 Euro.
Weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag sowie die Möglichkeit der konkreten Beitragsberechnung erhalten Sie unter: