Service • GEMA/Corint Media/Rundfunkbeitrag
GEMA / Corint Media
Überblick
GEMA-Tarife 2023
Als DSSV-Mitglied erhalten Sie 20 % Rabatt auf alle GEMA bzw. Corint Media Beiträge.
Die Rabattierung ist bereits mit eingerechnet, außer bei den Beiträgen für die Kurse.
Die Beiträge für die Verwertungsgesellschaften GVL und VG Wort werden anteilig der Beiträge für die GEMA sowie anteilig der Corint Media Beiträge berechnet.
GEMA: Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, die eine treuhänderische Vermittlerrolle ausfüllt. Sie nimmt die Urheberrechte wahr, die ihre Mitglieder (Komponisten, Textdichter, Musikverleger) ihr übertragen haben und stellt sie dem Musiknutzer gegen eine Vergütung zur Verfügung.
Corint Media (ehem. VG Media): Die Corint Media nimmt die Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen, insbesondere der privaten Sendeunternehmen und Presseverleger, wahr und setzt eine angemessene Vergütung für die Nutzung der Rechte dieser durch.
GVL: Die GVL vertritt ausübende Künstler, Hersteller und Veranstalter in der Wahrnehmung ihrer Leistungsschutzrechte und setzt sich für den Erhalt der ihnen zustehenden Erlöse aus der Verwertung ihrer Leistungen ein.
VG Wort: Die Verwertungsgesellschaft Wort nimmt die Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche der Mitglieder treuhänderisch wahr und verwaltet die Tantiemen aus der Zweitverwertung von Sprachwerken. Zu den Aufgaben der VG Wort gehört damit unter anderem, sicherzustellen, dass Autoren und Verlage eine angemessene Vergütung für ihre Werke erhalten.
Zwischen dem DSSV und der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte) sowie der Corint Media (Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH) bestehen zwei Gesamtverträge, die den DSSV-Mitgliedern auf die gültigen Tarife 20 % Rabatt (höchstmögliche Rabattierung) gewähren.
- Bitte beachten Sie, dass die Tarife in dieser Übersicht NICHT den DSSV Rabatt beinhalten. Der Rabatt von 20 % muss, wie in den Beispielrechnungen beschrieben, von den Beiträgen abgezogen werden.
- Die Rabatte gelten grundsätzlich nur für DSSV-Mitgliedsbetriebe. Zweitstudios, für die keine DSSV-Mitgliedschaft besteht, erhalten den Verbandsrabatt nicht.
- Nach der Beendigung der DSSV-Mitgliedschaft dürfen die Rabatte nicht mehr in Anspruch genommen werden.
- Die Zahlung an die GEMA für die Wiedergabe von GEMA-pflichtiger Musik im Studio sowie an die Corint Media für den Empfang von privaten Hörfunk- und Fernsehprogrammen im Studio ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Das Inkassomandat der Corint Media wurde der GEMA übertragen.
- Bei Nichtzahlung kann eine Rückrechnung erfolgen. Zudem wird in der Regel ein Kontrollkostenzuschlag in Höhe von 100 % auf die jeweilige tarifliche Vergütung erhoben und der Verbandsrabatt wird nicht gewährt.
- Die auf den folgenden Seiten genannten GEMA-Beträge enthalten NICHT die Zuschläge der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort).
- Alle ausgewiesenen Tarife sind Nettobeträge und erhöhen sich um die Umsatzsteuer in Höhe von 7 %.
Mit der Einwillgung zur Weitergabe Ihrer Daten an Vorteilspartner des DSSV bestätigen Sie ebenfalls das Partizipieren an dem 20 % Rabatt auf Ihre GEMA- und Corint Media-Verträge. Der DSSV leitet ihre Daten nach Eintritt an die entsprechenden Stellen weiter. Nun werden die Rabatte gewährt. Bitte überprüfen Sie jedoch Ihre Rechnung auf Berücksichtigung des Rabattes.
GEMA Gebühren sparen - so geht's!
DSSV-Mitgliedern steht ein Rabatt von 20 % für alle GEMA Tarife zur Verfügung.
Ähnlich der Mitgliedsverträge in Fitnessanlagen sind auch die längeren Vertragslaufzeiten der GEMA günstiger als kurzfristige Varianten. Sie haben als Musiknutzer die Wahl zwischen einer Vertragslaufzeit von einem Monat, drei Monaten und einem Jahr. Die Zahlung der Gebühren erfolgt in dem jeweiligen Zyklus des Vertrages.
Durchschnittliche Ersparnis :
- Drei Monatsverträge sind im Vergleich zu Monatsverträgen 8,3 % günstiger.
- Jahresverträge sind im Vergleich zu Monatsverträgen: 16,6 % günstiger.
Damit ist natürlich nicht gemeint, Ihre wirkliche Fläche zu verkleinern, sondern die zu berechnende Fläche für die Hintergrundbeschallung der Fitnessanlage möglichst gering zu halten.
Diese Tarife (R I. 2.8. b; M-U III. 5.b, FS I. 2) werden auf Basis der Quadratmeterzahl berechnet. Der niedriste Tarif beinhaltet eine Fläche von bis zu 100 qm. Danach findet eine Staffelung pro 100 bzw. 200 qm statt.
Für den Betrieb hat sich herausgestellt, dass von Kunden in Ruhe- und Sanitärräumen wie Sauna, Umkleiden, Duschen und Schwimmbereichen auch GEMAfreie Musik sehr gut angenommen wird.
Dadurch können Sie die beschallte Fläche z. B. auf den Eingang und Trainingsbereich begrenzen und auch nur diese Quadratmeterzahl angeben.
Jedes einzelne Gerät, welches über einen angeschlossenen Kopfhörer-Zugang oder einen TV-/internetfähigen Bildschirm verfügt, muss vergütet werden. Dies gilt i. d. R. für die GEMA und die Corint Media.
Es ist von Ihren Kunden und Zielgruppe abhängig, ob es nicht sinnvoll ist, diesen Service einzustellen. Die meisten Mitglieder verwenden mittlerweile ihr Smartphone für individuelle Musik.
Hinweis: Für sogenannte „Dockingstationen“, auf denen Nutzer ihr eigenes Smartphone anschließen und die eigenen Inhalte nur durch das Cardiogerät „durchleiten“, werden keine Gebühren fällig.
Die Vergütung ist unabhängig von den Rundfunkbeiträgen zu zahlen. Bei Wiedergabe von Fernsehsendungen ohne Ton wird keine GEMA-Vergütung fällig und der GVL-Anteil verringert sich auf 13 %.
Aber Achtung! Sollte bei einer Kontrolle der Fernseher mit Ton laufen, drohen hohe Nachzahlungen. Bitte beachten Sie weiterhin, dass die GVL-Vergütung trotzdem fällig wird.
Die GEMA hat das Inkassomandat andere Verwertungsgesellschaften wie Corint Media (ehem. VG Media), Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort).
Corint-Media
Um Corint-Media Gebühren zu vermeiden, dürfen Sie keinen Radio- und Fernseh-Sender der aufgelisteten Rechtinhaber nutzen. Sollten keine Corint-Media-pflichtigen Sender verwendet werden, entfällt diese Beitrag komplett.
Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort)
Für alle Radiosender muss 20 % zum GEMA Tarif hinzugerechnet werden für den VG Wort Anteil. Diesen können Sie vermeiden indem Sie Streaming-Dienste oder Tonträger (CDs) nutzen.
Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL)
Für die GVL muss bei der Hintergrundbeschallung des Studios 26 % des GEMA Tarif hinzugerechnet werden, wenn Radiosender genutzt werden. Bei der Verwendung von Streaming-Diensten wird dieser Anteil auf 20 % reduziert.
Wichtig: Sie müssen diese Angaben selbstständig hinterlegen und die GEMA aufmerksam machen. Lassen Sie ggf. Ihren Vertrag prüfen.
Festlegung des monatlichen Mitgliedsbeitrags:
Der tariflich relevante monatliche Mitgliedsbeitrag umfasst sämtliche Kostenbeiträge (ab 2023 Nettobeiträge) der Teilnehmer, welche für die Teilnahme an den Kursen seitens der Teilnehmer zu zahlen sind. Dies gilt auch dann, wenn in den Kostenbeiträgen weitere Leistungen enthalten sind, die der Teilnehmer nicht abwählen kann. Abwählbare Leistungen, wie z. B. Zusatzbuchungen für Getränke u. ä., zählen nicht zu den relevanten Mitgliedsbeiträgen.
Sofern Jahresmitgliedschaften / Jahresbeiträge zu vergünstigten Konditionen angeboten werden, kann als monatlicher Kursbeitrag 1/12 des vergünstigten Jahresbeitrages angesetzt werden.
Alternativ können die nachweislich anhand der betriebswirtschaftlichen Unterlagen eines Fitness-Studios tatsächlich realisierten Mitgliedsbeiträge aller Studiomitglieder abzüglich etwaiger obiger abwählbarer Leistungen in Relation zur Mitgliederanzahl angesetzt werden.
Definition Kursstunde:
Unter einer Kursstunde wird jede zusammenhängende Trainingseinheit bis zu maximal 90 Minuten verstanden.
Bei Abschluss eines Pauschalvertrages für ein Kalenderjahr mit jährlicher Vorauszahlung wird ein Nachlass von 16,67 % eingeräumt. Bei Abschluss eines Pauschalvertrages für ein Kalenderjahr mit vierteljährlicher Vorausszahlung wird ein Nachlass von 8,33 % eingeräumt zzgl. 20 % DSSV-Rabatt.
Rechnungsbeispiel.
In einem Studio nehmen durchschnittlich 18 Personen pro Kursstunde teil. Der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag liegt bei 29,41 EUR netto (35,00 EUR brutto) im Monat. In einem Monat finden 150 gemapflichtige Kursstunden statt. Daraus ergibt sich folgende Rechnung.
(Gültig ab 2023)
18 TN pro Kursstunde mit 29,41 EUR Beitrag entspricht eine Kursvergütung von 4,16 EUR pro Kursstunde.
4,16 EUR x 150 Kursstunden = 624,00 EUR
Zzgl. 20 % GVL = 124,80 EUR
= 748,80 EUR
Abzgl. 20 % DSSV-Rabatt = 149,60 EUR
= 599,04 EUR (netto)
Zzgl. 7 % Umsatzsteuer = 41,93 EUR
= 640,97 EUR (brutto)
Die zu zahlende Kursgebühr liegt bei 640,97 EUR (brutto) pro Monat bei monatlicher Zahlungsweise (weitere Rabatte erhalten Sie bei vierteljährlicher 8,33 % und jährlicher Zahlungsweise 16,67 %)
Wichtig
Wenn Sie darlegen können, dass die GEMA-Vergütung des neuen Modells die Pauschalvergütung in Höhe von 3,75 % der tatsächlich gebuchten Bruttoumsätze aus Mitgliedsbeiträgen übersteigt, kann das alte Berechnungsmodell wie folgt angewendet werden: Als Vergütung werden 3,75 % der tatsächlich gebuchten Bruttoumsätze aus Mitgliedsbeiträgen berechnet. Auf diese Vergütung wird keinerlei Nachlass gewährt. Die Vergütung kann die Mindestvergütung gem. Ziffer II der Vergütungssätze WR-KS-F nicht unterschreiten. Der Antrag ist spätestens bis 6 Wochen nach Ende des vereinbarten Vertragszeitraums schriftlich bei der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA zu stellen. Für genaues Prozedere siehe Tarif.
Um die Anzahl und damit auch die Kosten für die Kurs-Tarife der GEMA zu reduzieren, ist es eine Option bestimmte Kurse mit GEMAfreie Musik anzubieten. Das trifft besonders in ruhigen Kursformaten wie Yoga, Pilates und Rehakurse (ggf. komplett ohne Musik) zu. Erfahrungsgemäß führt das nicht zu einem Nachteil oder zur negativen Kundenzufriedenheit der Mitglieder.
Für GEMAfreie Musik sind keine Vergütungen notwendig.