Service • DIN EN- und DIN-Zertifizierung
Beschallungsanlagen im Gruppentrainingsbereich nach DIN-Norm 33961
Überblick
Elektroakustische Beschallungsanlagen im Gruppentrainingsbereich nach DIN 33961
Die DIN 33961-3 hat eine Forderung an Studiobetreiber verankert, die die maximale Lautstärke der elektroakustischen Beschallungsanlage im Gruppentrainingsbereich regelt. Ziel der Forderung ist die Sicherstellung des Schutzes der Trainierenden vor Gehörschäden.
Dieser Teil der Forderung ist erfüllt, wenn die Musikanlage über einen Limiter/Begrenzer verfügt, der entsprechend der Richtwerte eingestellt und gegen Manipulation gesichert ist. Sollte die vorhandene Anlage derzeit noch nicht mit einen solchen Limiter/Begrenzer ausgestattet sein, kann dieser in der Regel durch eine Fachfirma nachgerüstet und entsprechend eingestellt und gegen Manipulation gesichert werden.
Des Weiteren muss den Trainierenden im Bereich Gruppentraining ein Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden, wenn dieser vom Trainierenden verlangt wird. Dieser Teil der Forderung kann erfüllt werden, indem z. B. ein Spender mit Einmal-Gehörschutzstöpseln im Zugriffsbereich der Trainierenden positioniert ist.
Richtwert
Der laut DIN 33961 festgelegte Richtwert für Musikanlagen im Gruppentrainingsbereich bezieht sich auf den Beurteilungspegel LAr. Der Beurteilungspegel LAr ist ein Maß für die Schallimmissionen innerhalb einer Beurteilungszeit von 1-3 Minuten. Der Richtwert für diesen Pegel beträgt 99 dB und darf an keinem dem Publikum zugänglichen Ort (auch nicht direkt an der Schallquelle) innerhalb der Beurteilungszeit überschritten werden.
Empfehlung
- Limiter/Begrenzer: Die Musikanlage mit einem Limiter/Begrenzer ausstatten und auf ca. 90 dB begrenzen lassen.
- Sicherung: Den Limiter/Begrenzer gegen Manipulation sichern lassen.
- Einmessung: Durch einen Fachmann den Limiter/Begrenzer einmessen und dies entsprechend schriftlich protokollieren lassen.
- Gehörschutz: Den Trainierenden Einmal-Gehörschutzstöpsel zur Verfügung stellen.