Überblick

Der Anamnesebogen dient zur systematischen Erfassung der gesundheitlichen Vorgeschichte des Interessenten. Weiterhin können der aktuelle Leistungsstand, persönliche Ziele und mögliche Risikofaktoren erfasst werden. 

Der DSSV empfiehlt, vor Beginn des Trainings immer eine Anamnese vorzunehmen. Zum einen, um ein individuell angepasstes Trainingskonzept zu erstellen. Zum anderen aber auch, um mögliche Vorerkrankungen zu dokumentieren, auf die eine außerordentliche Kündigung im Einzelfall dann nicht gestützt werden kann.

Beim Ausfüllen des Anamnesebogens erhebt das Studio Gesundheitsdaten. Daher ist es unter Datenschutzaspekten auch bei einem separatem Probetraining – ohne Vertragsbindung – datenschutzrechtlich erforderlich, bereits im Anamnesebogen auf den Datenschutz hinzuweisen und sich die erforderlichen Einwilligungen zur Erhebung sensibler Gesundheitsdaten einzuholen.

Wenn der Anamnesebogen allerdings zusammen mit einem Mitgliedsvertrag abgeschlossen wird, sollte die Datenschutzklausel bereits dort unterschrieben worden sein (siehe Muster-Mitgliedsvertrag DSSV); eine nochmalige Wiederholung der Unterzeichnung der Datenschutzklausel erübrigt sich dann.

Da in EMS-Studios aufgrund der Abfrage möglicher Kontraindikationen ein erweiterter Anamnesebogen erforderlich ist, stellt der DSSV zwei Varianten des Anamnesebogens zur Verfügung.

EMS-Training:
Für einen ordnungsgemäßen EMS – Vertrag benötigen Sie mehrere Dokumente. Möchte das Mitglied zunächst nur ein Probetraining absolvieren, müssen Sie das Dokument Anamnesebogen EMS Probetraining und den Beratungsbogen NiSV ausfüllen und unterschreiben lassen. Möchte der Interessent dann Mitglied werden, müssen Sie nur noch einen Mitgliedsvertrag schließen und die bereits ausgefüllten Dokumente mit diesem zusammen aufbewahren.

Kommt ein entschlossener Interessent ins Studio und möchte gleich einen Mitgliedsvertrag abschließen, muss dieser das Dokument Anamnesebogen EMS Mitglied, den Beratungsbogen NiSV und die Mitgliedschaft selbst unterzeichnen.