Überblick

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand zwar nach der zu Grunde liegenden Vertragsgestaltung selbstständige Dienst- oder Werksleistungen für ein fremdes Unternehmen erbringt, tatsächlich aber nichtselbstständige Arbeiten in einem Arbeitsverhältnis leistet. Dies hat zur Konsequenz, dass Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer zu zahlen sind.

Statusfeststellungsverfahren

Der Einsatz von freien Mitarbeitern ist in vielen Betrieben der Fitness-Branche ein

notwendiges Mittel, um Arbeitskosten zu senken und den Einsatz des Personals flexibel zu gestalten. Leider kommt es bei den Betriebsprüfungen der Rentenversicherungsträger immer wieder zu „bösen Überraschungen“. Geht der Unternehmer fälschlicherweise von einer selbstständigen Beschäftigung aus, so kommt es bei Feststellung einer abhängigen Beschäftigung durch den Betriebsprüfer in der Regel zur Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber.

Je nach Umfang der Beschäftigung kann dies sehr schnell existenzbedrohende Ausmaße für den Betrieb annehmen. Um es erst gar nicht so weit kommen zu lassen, besteht die Möglichkeit, im Vorfeld einer Beschäftigung durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Zweifel hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung einer Erwerbstätigkeit klären zu lassen und Rechtssicherheit zu erlangen. Dies geschieht im Rahmen des Statusfeststellungsverfahren.

Wie wird eine solche Statusprüfung durchgeführt? 
Die Antragstellung erfolgt schriftlich auf einem eigens hierfür entwickelten Antragsvordruck. 

Dieser kann im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de heruntergeladen oder direkt bei der:

Postanschrift:
Deutsche Rentenversicherung Bund

10704 Berlin 

angefordert werden. 

Antragsberechtigt sind nur die Beteiligten, d.h. Auftraggeber und Auftragnehmer. Unbeteiligte Dritte, Behörden, Krankenkassen etc. sind nicht berechtigt, eine Statusprüfung durchführen zu lassen.  

Fazit: 
Es ist dringend zu empfehlen, in Zweifelsfällen vor der Beschäftigung von selbstständig Tätigen Erwerbspersonen eine Statusprüfung bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen zu lassen. Ansonsten drohen:  

  • Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge
  • Haftung wegen nicht abgeführter Lohnsteuer
  • Geltendmachung des Vorsteuerabzuges
  • Verstoß gegen zahlreiche Arbeitnehmerschutzvorschriften
 

Anträge auf Feststellung

Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status Eingangsstempel V0027
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0027.html

Erläuterungen zum Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status V0028
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0028.html