Überblick

Was ist ein Praktikum?
Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage ganz kurz und einfach beantwortet: Ein Praktikum ist eine vorübergehende Tätigkeit in einem Unternehmen zum Erwerb praktischer Kenntnisse.

Das bedeutet, dass das Lernen im Vordergrund steht und der Praktikant zusätzlich im Betrieb mitlaufen soll.

Was verdient der Praktikant?
Der jeweils aktuelle Mindestlohn gilt auch für Praktikanten.

Die Zahlung des Mindestlohns ist nicht erforderlich, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer Schul – oder Universitätsausbildung oder um ein freiwilliges Erstpraktikum, welches nicht länger als 3 Monate andauert, handelt.

Sogar ein sechsmonatiges Praktikum kann als verpflichtendes Praktikum von § 22 Abs. 1 Nr. 1 MiLoG angesehen werden, wenn es z.B. für die Aufnahme eines Studiums vorausgesetzt wird. Damit ist es von der Mindestlohnpflicht ausgenommen (siehe Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Januar 2022, Az: 5 AZR 217/21).

Es ist für
Betriebe sinnvoll, sich eine Bescheinigung von Schule oder Universität vorlegen
zu lassen, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt.

Sozialversicherungsbeiträge
Bei Praktika von weniger als 3 Monaten und einer Vergütung bis zu 450 € besteht keine Sozialversicherungspflicht.

Bei einem Praktikum, welches über 3 Monate andauert, müssen vom Inhaber Beiträge zur Kranken – und Rentenversicherung gezahlt werden.

Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten des Praktikanten
Üblicherweise entspricht die Arbeitszeit eines Praktikanten derjenigen eines angestellten Arbeitnehmers. Die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit sollte schriftlich vereinbart werden.

Bei freiwilligen Praktika hat der Praktikant einen Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (24 Tage pro Jahr bei einer 6 Tage – Woche). Bei Schul- oder Studienpraktika unterliegen die Praktikanten keinem arbeitsrechtlichen Schutz und haben dementsprechend auch keinen Urlaubsanspruch.

Kündigung
Wenn keine Kündigungsfristen vereinbart wurden, kann der Praktikant jederzeit das Praktikum abbrechen. Ansonsten endet das freiwillige Praktikum, wenn die vereinbarte Zeit abgelaufen ist.

Bei befristeten Verträgen, für die keine weitere Kündigungsfrist vereinbart wurde, können beide Parteien nur mit wichtigem  Grund fristlos kündigen. Alternativ, wenn sich beide Parteien einig sind, kann ein Aufhebungsvertrag vereinbart werden.

Inhalt eines Praktikumsvertrages

  • Namen und Anschriften des Praktikanten und des Betriebes
  • Dauer des Praktikums (Anfangs und Beendigungsdatum)
  • Ort des Praktikums
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Höhe und Zusammensetzung der Vergütung
  • Wöchentliche Arbeitszeit
  • Dauer des Urlaubs (wenn erforderlich)
  • Kündigungsfristen (wenn vereinbart)
  • Gestaltung des Praktikumszeugnisses (einfach oder qualifiziert)