Überblick

Trinkwasserhygiene

Allgemeine Informationen zur Sicherheit Ihrer Mitglieder

Was sind Legionellen?
Legionellen sind Bakterien, die eine schwere Lungenentzündung (die Legionellose) oder auch eine grippeähnliche Erkrankung (das Pontiac-Fieber) auslösen können. Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen in Warmwassersystemen vermehren. Menschen können sich infizieren, wenn sich kleine Wassertröpfchen bilden, die z. B. beim Duschen inhaliert werden. Jährlich erkranken schätzungsweise 30.000 Menschen an der Legionellose und etwa 50- bis 100-mal mehr am Pontiac-Fieber.

Vorkommen von Legionellen
Primäres Reservoir von Legionellen ist das Wasser. Ihr Vorkommen wird entscheidend von der Wassertemperatur beeinflusst. Ideale Bedingungen für die Vermehrung der Legionellen bestehen bei Temperaturen zwischen 25 °C und 50 °C. Sie können auch in kaltem Wasser vorkommen, sich dort jedoch nicht in nennenswertem Maße vermehren. Im Wasser vermehren sich Legionellen intrazellulär in Amoeben und anderen einzelligen Lebewesen (Protozoen). Ideale Bedingungen für eine Vermehrung von Legionellen finden sich an Oberflächen, die mit Wasser benetzt/behaftet sind. (z. B. in Wasserrohre und -armaturen, Klimaanlagen) Ein verzweigtes, oft unzugängliches Leitungsnetz und „tote“ Stichleitungen -wenig oder nicht durchströmte Leitungen- sind Brutstätten für Legionellen.

Was kann ich als Betreiber tun?
Aus nicht oder nur selten genutzten Wasserentnahmestellen (Badewanne, Spültisch wenn Geschirrspülmaschine vorhanden) kann beispielsweise regelmäßig Putzwasser entnommen werden. Die Wasserleitung wird dadurch gespült und eine Stagnation („Abstehen“) des Wassers vermieden, also somit das Befallrisiko deutlich vermindert. War eine Dusche längere Zeit nicht in Benutzung, sollten Sie vor dem erstmaligen Duschen einige Minuten lang heißes Wasser ablaufen lassen – besonders wichtig bei Studios mit Betriebsferien -, das Fenster öffnen und sich aufgrund der Aerosolbildung möglichst nicht im unmittelbaren Duschbereich aufhalten. Durch regelmäßiges Reinigen und Entkalken der Duschköpfe, Perlatoren und Strahlregler kann ebenfalls das Legionellenrisiko minimiert werden. Bei längerer Abwesenheit (Urlaub, Montage) ist der Mieter verpflichtet das Warm- und Kaltwasser einige Minuten lang laufen zu lassen. (Siehe Tabelle )

Umgang mit dem Trinkwasser nach längerer Abwesenheit
Eine Reihe von Faktoren kann die Trinkwasserqualität beeinflussen.Dazu gehört auch ein Einfluss des Werkstoffes aus dem die Trinkwasserleitung hergestellt wurde. Gerade bei längeren Standzeiten des Trinkwassers in Leitungen kann sich die Qualität verändern. Hierfür sind die Hauseigentümer und Mieter verantwortlich. Daher müssen Sie Sorge tragen, dass das Wasser in den Leitungen nicht stagniert.

Empfohlene Maßnahmen werden nach DIN 1988-4 u. -8: Dauer der NutzerabwesenheitMaßnahmen unmittelbar vor NutzerabwesenheitMaßnahmen unmittelbar nach Nutzerrückkehr  
> 3 TageSchließen der Absperrarmatur hinter dem WasserzählerÖffnen der Absperrarmatur; Warmwasser ca.5 Minuten laufen lassen  
<4 Wochenselten genutzte Teilanlagen trennen: z.B.Gästezimmer-, Garagen- und Kelleranschlüsseregelmäßige, mindestens monatliche Erneuerung des Wassers
>4 WochenSchließen der AbsperrarmaturÖffnen der Absperrarmatur & Spülen der Hausinstallation
>6 MonateSchließen der Hauptabsperrarmatur & Entleeren der LeitungenÖffnen der Hauptabsperrarmatur & intensives Spülen der Hausinstallation 
>1 Jahr Anlage bzw. Anlagenteil von der zentralen Trinkwasserversorgung bzw. –erwärmung trennenWiederinbetriebnahme nur durch einen Fach- & Meisterbetrieb  

Besonders bei der Wiedereröffnung eines Fitnessstudios, nach längerer Abwesenheit oder durch Übernahme sollte eine eingehende Kontrolle des Trinkwassers durchgeführt und alle Leitungen gut durchgespült werden. Besonders durch das Training ist die Lunge besonders belastet und ist anfälliger für Lungenentzündungen, daher sind Fitnessstudios besonders gefährdet und es sollte ein erhöhtes Augenmerk auf die Sicherheit des Trinkwassers gelegt werden.

Die Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission finden sie hier.

Infektionsschutzgesetz

Alle Personen, die mit Lebensmitteln tierischer Herkunft und in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (früher Gesundheitszeugnis). Die Bescheinigung des Gesundheitsamtes ist ein Leben lang gültig. Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten, müssen von ihrem Arbeitgeber am 1. Arbeitstag und danach regelmäßig alle 2 Jahre über Hygienevorschriften belehrt werden. Beim Wechsel des Arbeitsplatzes muss die Belehrungsbescheinigung dem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden.

Hygienezertifizierung

NEU: Dienstleistungszertifizierung der BSA-Zert im Bereich Hygiene
Das Thema Hygiene spielt in Dienstleistungsbetrieben wie Fitness-, EMS- und Sonnenstudios oder auch Physiotherapiepraxen eine tragende Rolle. Intensive Hygienemaßnahmen gehören zu den wichtigsten Faktoren, wenn es darum geht, Kunden zu gewinnen und dauerhaft zu binden.

In der aktuellen „Corona-Zeit“ ist das Hygienebewusstsein noch stärker ins Blickfeld gerückt.  

Zur Unterstützung der Fitness- und EMS-Studios sowie der Solarien und Physiotherapiepraxen hat die BSA-Zert, die unabhängige Zertifizierungsstelle der BSA-Akademie, ein Zertifizierungsprogramm im Bereich Hygiene für Dienstleistungsbetriebe entwickelt.

Im Rahmen dieser Hygienezertifizierung werden u. a. Themen wie Reinigung und Desinfektion, Personalhygiene, Kundenhygiene und Betriebshygiene behandelt.

Hygienenorm der BSA-Zert

Eine eigene Hygienenorm, die von den Experten der BSA-Zert definiert wurde, soll dabei die Schaffung und Einhaltung von hygienisch einwandfreien Bedingungen sicherstellen. Zudem bildet sie die Basis für die Erstellung eines zum jeweiligen Betrieb passenden Hygienekonzeptes.

Qualifikation zur/zum „Hygienebeauftragten (BSA)“

Neben der Erfüllung der sonstigen Anforderungen der Hygienenorm ist die Ernennung einer für die Hygiene beauftragten Person im Betrieb, die über eine entsprechende Qualifikation verfügt, Voraussetzung für eine erfolgreiche Zertifizierung.

Die neue Qualifikation der BSA-Akademie „Hygienebeauftragte/r (BSA) ist speziell auf die Umsetzung der BSA-Zert-Hygienenorm angestimmt und vermittelt die Kompetenzen, ein Hygienekonzept zu planen und einzuführen sowie die Hygienezertifizierung im Unternehmen vorzubereiten und zu begleiten.

Eine Zertifizierung – viele Vorteile

Die BSA-Zert-Hygienezertifizierung schafft mit ausgestelltem Hygienesiegel Vertrauen und Sicherheit bei Kunden und Mitarbeitern. Zudem ermöglicht sie durch den Einsatz des Siegels in allen Kommunikationskanälen eine überzeugende Außendarstellung und damit eine deutlich sichtbare Unterscheidung von den Mitbewerbern. 

Alle Informationen zur Hygienezertifizierung unter www.bsa-zert.de/hygiene